Oft geht's gut, oft geht's nicht gut.
Vorschlag für ein modifiziertes Sachverständigen-Verfahren nach über 40-jähriger Erfahrung mit dem gut gemeinten Instrument zur Streitbeilegung von versicherten Sachschäden: Das bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren wird durch Implementierung einer zwischengeschalteten Mediationsphase zum vermittelten Sachverständigenverfahren.
Die Vorteile für beide Parteien, Versicherer wie Versicherungsnehmer: Die Konflikte werden selbst gelöst, eine gute Basis für zukünftige und nachhaltige Geschäftsbeziehungen.
Bestimmungsgemäßes Sachverständigenverfahren
Das bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren kurz und knapp: beide Parteien benennen je einen eigenen Parteisachverständigen, die beiden benennen zu Beginn des Verfahrens einen Obmann als Schiedsgutachter.
Die Parteien sind bei dem Verfahren nicht mehr beteiligt.
Der Obmann hat mitunter Probleme, zwei polarisierend und unterschiedlich aufgebaute Gutachten synoptisch zu vergleichen und zu bewerten. Die Parteisachverständigen haben in der Schiedsgutachterphase selten Interesse offene Punkte in einem Dreiergespräch zu klären. Der Schiedsgutachter muss die Punkte, in denen Einigkeit besteht, definieren um dann die Streitpunkte benennen und bewerten zu können, ohne, dass er ein unabhängiges, drittes Gutachten erstellt: sein Ergebnis soll sich ja innerhalb des durch die beiden Sachverständigen gesteckten Rahmens bewegen. Oft sind die vorgelegten Gutachten nicht nachvollziehbar oder unvollständig, eine Erörterung darüber wäre sinnvoll.
Wenn die beiden Parteigutachten nicht nah beieinander liegen, das Obmanngutachten dann für eine Partei von der "wirklichen Sachlage" abweicht, wird der ganze Vorgang doch bei Gericht anhängig, das vorgeschaltete Sachverständigenverfahren hat dann die Probleme nicht gelöst, dabei Ressourcen gekostet.
Vermitteltes Sachverständigenverfahren
(vSVV Steinbeis)
Die Idee: das zweistufige bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren mit einer dritten, zwischengeschalteten, Phase zu ergänzen.
Diese Zwischenphase beinhaltet eine Mediation nach den Regeln der Wirtschaftsmediationen.
Die Parteien können dies vereinbaren, ein Vertrag ist dazu erforderlich, ein Vertragsmuster kann bei uns angefordert werden.
Grafik Struktur "vermitteltes Sachverständigenverfahren (vSVV Steinbeis)
„Ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde“
Wenn in der ersten Phase die beiden Parteigutachten mit einem annähernd gleichen Ergebnis enden oder von vornherein ein gemeinsames Gutachten angestrebt und umgesetzt wird, sind die Phasen 2 und 3 nicht erforderlich.
Sollten die Ergebnisse auseinanderliegen, geben die Parteien die weitere Bearbeitung nicht gleich an den Schiedsgutachter (Obmann) ab, sondern gehen mit der zweiten Stufe in eine Mediation.
Wirtschaftsmediationen sind anerkannte Verfahren. Geeignete Mediatoren werden schon zu Beginn des Verfahrens, wie die Einigung auf den Obmann, bestimmt. Die sollten nicht die Parteisachverständigen sondern die Parteien direkt vereinbaren.
In der Mediation können die beiden Parteien versuchen eine einvernehmliche oder in Teilen einvernehmliche Lösung zu finden.
In aller Regel möchte der Versicherer, der durch die Schadenzahlung oft viel Geld auszahlt, den Kunden nicht verlieren, ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde. Auch der Versicherungsnehmer wird sein Vertrauen in die Versicherungsgesellschaft nicht verlieren, wenn man, unter Beratung der Parteisachverständigen, eine einvernehmliche Lösung findet.
Die dritte Phase (Beauftragung Schiedsgutachter) ist bei erfolgreicher Mediation nicht mehr erforderlich.
Bei Teilerfolgen der Mediation ist zumindest eine gemeinsame Vorarbeit geleistet worden über Punkte, bei denen Einigkeit besteht, über die der Schiedsgutachter nicht mehr befragt werden muss.
Mediation
Die Mediatoren unterstützen die Parteien, den bestehenden Konflikt der unterschiedlichen Schadeneinschätzung selbst zu lösen.
Dabei hilft ein klar strukturiertes Verfahren der Mediation, dies führt bei erfolgreichen Mediationen zu nachhaltigen Lösungen die von allen Beteiligten getragen werden.
Die Aus- und Fortbildung sowie die Tätigkeit der Mediatoren ist im Mediationsgesetz seit 2012 geregelt.
Steinbeis ist mit seinem Beratungszentrum Wirtschaftsmediation in der Aus- und Fortbildung von Mediatoren aktiv, die Besonderheiten von Streitbeilegungen in Bausachen sowie Sachschadenproblematiken sind in den Lehrplänen aufgenommen.
Sachverständigenverfahren im Steinbeis SchadenSeminar
In unserem Zertifikatslehrgang für Sachverständige werden die Strukturen der drei Streitlösungsmöglichkeiten dargestellt:
In unserem QS Sachverständigenverfahren (Präsenz- und Onlineseminare) wird auf die Besonderheiten des vermittelnden Sachverständigenverfahren eingegangen.
Ein vermittelndes Sachverständigenverfahren setzt Vereinbarungen der Parteien voraus, Vereinbarungsmuster werden in den Seminaren vorgestellt.
Abkürzungen und Erläuterungen |
|
SVV |
Sachverständigenverfahren |
vSVV |
Vermitteltes Sachverständigenverfahren (vSVV Steinbeis) |
Obleute |
Das Wort Obleute ist ein sogenanntes Singularetantum, das heißt, bei diesem Lemma ist kein Singular vorhanden bzw. möglich. |
Obmann |
Bezeichnung für Schiedsgutachter im SVV in den Bedingungen |
Obfrau |
Weibliche Schiedsgutachterin |
SGA |
Schiedsgutachter: Obmann nach den Versicherungsbedingungen |
SV |
Sachverständige |
VR |
Versicherer |
VN |
Versicherungsnehmer |
M |
Mediatoren |
= |
Angenäherte Positionen bis gleich |
≠ |
Keine Einigung erzielt |
Kommentar schreiben