Weiterbildungsnachweise

Wir halten uns bei unseren Nachweisen an eine Definition der IHK Düsseldorf.

Teilnahmebescheinigung

Die Teilnahmebescheinigung 

  • bestätigt die Teilnahme oder weist die Anwesenheit nach.
  • ist keine Bescheinigung im Sinne einer Bewertung von Leistungen.
  • wird in der Regel ausgestellt für ein- bis mehrtägige Seminare, die zwar strukturiert sind und vorgegebene Inhalte vermitteln, aber ohne Prüfung/Überprüfung abgeschlossen werden.

Eine Teilnahmebescheinigung erhalten alle Teilnehmer unserer Events (Kongresse, Seminare, Kurse, Workshops, Webinare etc.)

Zertifikat

Das Zertifikat 

  • ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, etwa im Rahmen einer Qualitätssicherung. Sie wird ausgestellt, um einen bestandenen Test zu bestätigen.
  • weist die Teilnahme an einer umfangreicheren und länger andauernden Qualifizierung mit internen Überprüfungen: Klausur(en)/Projektarbeit(en)/mündlicher Prüfung nach.
  • wird für Qualifizierungen ausgestellt, die eine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden haben.
  • setzt in der Regel eine festgelegte Anwesenheitspflicht voraus, zum Beispiel 75 bis 80 Prozent der gesamten Unterrichtszeit.
  • legt eine einheitliche, standardisierte Form zugrunde, zum Beispiel den IHK-Standard.
  • wird ausgestellt auf der Grundlage einer Dokumentation, die jederzeit überprüfbar ist.
  • ist kein berufsqualifizierender Nachweis, sondern ein Nachweis über den Erwerb von genau definierten Lerninhalten

Ein Zertifikat in Form einer Urkunde und einem Nachweisstempel erhalten derzeit die Teilnehmer unserer Zertifikatslehrgänge Sachverständige/r für:

  • Versicherungswertermittlungen von Immobilien (A-VWI)
  • Versicherungswertermittlungen von Immobilien, Hausrat und Inhalt (B-VWI+HI)
  • Sachschadenbewertungen von Immobilien (C-Sach)
  • Versicherungswertermittlungen und Sachschadenbewertungen von Immobilien (D-Sach+VW)
  • Risikobewertungen von Immobilien (E-RB)

wenn die Teilnehmer die Zertifizierungsprüfung nach DIN ISO 17024 bestanden haben. Diese Prüfung berechtigt zur Zertifizierung des geprüften Fachbereiches bei SchadenZert.

Es handelt sich nicht um eine Personenzertifizierung nach DIN ISO 17024, vielmehr wird bescheinigt, dass die Teilnehmer das notwendige Wissen nachgewiesen haben.     

Zertifizierung

Die Zertifizierung

  • weist die Einhaltung bestimmter Normen und Standards für Produkte oder Dienstleistungen bei unterschiedlichen Zielgruppen nach.
  • ist Folge eines regelhaften und prozessartigen Ablaufes.
  • ist eine besondere Form der Qualitätssicherung von Organisationsmerkmalen, und/oder von Geschäftsprozessen und von Leistungen.
  • ist als Nachweis zeitlich befristet gültig („Verfallsdatum“) und wird regelmäßig überprüft.
  • wird in der Regel durch entsprechend akkreditierte und unabhängige Einrichtungen vorgenommen und vergeben.
  • ist eine besondere Überprüfungsform als Ersatz für eine nicht zwingend vorgegebene öffentlich-rechtliche Prüfung.
  • ist kein berufsqualifizierender Nachweis.
  • Hierzu zählen
    • öffentliche Bestellungen der Architekten- und Ingenieurkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie
    • Personenzertifizierungen nach DIN ISO 17024.

Steinbeis SchadenZert bietet ein Zertifizierung nach DIN ISO 17024 an für die Bereiche

Sachverständige/r für:

  • Versicherungswertermittlungen von Immobilien (A-VWI)
  • Versicherungswertermittlungen von Immobilien, Hausrat und Inhalt (B-VWI+HI)
  • Sachschadenbewertungen von Immobilien (C-Sach)
  • Versicherungswertermittlungen und Sachschadenbewertungen von Immobilien (D-Sach+VW)
  • Risikobewertungen von Immobilien (E-RB)