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Stallbrände

Über 115.000 Tiere sind 2019 in Nutztierhaltungsbetrieben ums Leben gekommen!

Von Januar bis April 2020 bereits mehr als 700 Brände in der Landwirtschaft!

 

 

 

Autor: Stefan Stein für „Stallbrände“

 

 

Silvesternacht 2019 – Feuer im Krefelder Zoo. Ein Brand, ausgelöst durch sog. Himmelslaternen, bei dem etliche Menschenaffen und insgesamt mehr als 50 Tiere getötet und verletzt wurden, hat eine intensive öffentliche Diskussion über Brandschutz und Brandschutzmaßnahmen in Tierhaltungsbetrieben ausgelöst.[1]

Im Zuge dieser - weit über die Bundesrepublik hinaus - geführten medialen und öffentlichen Auseinandersetzungen, die allerdings vorwiegend Tierparks und Zoos umfasste, war der Schutz von „Nutztieren“ in Nutztierhaltungsbetrieben jedoch weitestgehend ausgenommen.

 

Das Thema Brände in der Landwirtschaft und Nutztierhaltungsbetrieben blieb damit nicht nur in den Medien und der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, sondern genießt auch auf der politischen Ebene und seitens der Behörden nur sehr wenig Aufmerksamkeit.

 

Dabei brennen jeden Tag in Deutschland landwirtschaftliche Gebäude und auch Ställe.

 

Allein 2019 sind in Deutschland weit mehr als hunderttausend Tiere verbrannt, durch Rauchgase vergiftet oder von einem „Havarie-Kommando“ notgetötet worden (siehe Anlage).

 

Die Summe der Sachschäden beläuft sich dabei auf deutlich mehr als 100 Mio. EURO.

 

Es werden Menschen verletzt oder sogar getötet.

 

Einige Beispielfälle der letzten 10 Jahre:

 

2020: 350 Ferkel nach Stallbrand in Laub eingeschläfert[2]

2019: 2.000 Ferkel sterben bei Brand in Schweinezuchtanlage[3]

2018: Mindestens 5.000 Hühner bei Brand zweier Ställe verbrannt[4]

2017: 700 Schweine in Stall verbrannt[5]

2016: Dramatische Szenen in Hütthof - 500 Schweine verendet[6]

2015: Feuer-Drama - Mehr als 80 Tiere bei Feuer auf Bauernhof verbrannt[7]

2014: Brand auf landwirtschaftlichen Anwesen mit 250 Rindern[8]

2013: Tiere sterben in den Flammen[9]

2012: Mehr als 2.000 Schweine verbrannt[10]

2011: Großbrand auf Bauernhof: 400 Tiere verbrannt[11]

 

Was will die Facebook-Gruppe „Stallbrände“?[12]

 

Bewusstsein in der Öffentlichkeit schaffen und die unglaublichen Dimensionen darstellen!

 

Deshalb befasst sich die Facebook-Gruppe „Stallbrände“ mit allen Bränden in der bundesdeutschen Landwirtschaft - insbesondere Stallbränden, bei denen sogenannte Nutztiere ums Leben kommen.

Dabei werden ausschließlich durch private Medienrecherche via Internet Berichte über Brandereignisse im landwirtschaftlichen Bereich ermittelt und ausgewertet, denn es gibt keine offiziellen Statistiken dazu.

 

„Stallbrände“ verlinkt dazu (in unregelmäßigen Abständen) einzelne Berichte über Brandereignisse im sozialen Medium „Facebook“ um Präsenz herzustellen und öffentliche Diskussionen anzuregen.

Des Weiteren wird fortlaufend eine Datenerhebung durchgeführt, welche mittels einer stets fortgeschriebenen Liste regelmäßig (einmal monatlich und zum Jahresende) veröffentlicht wird – diese „Statistik“ verdeutlicht die Häufigkeit von Bränden und die enorme Schadenshöhe.

 

Wichtig ist uns - als Ersteller dieser „Statistik“ - dabei eine größtmögliche Transparenz. Das bedeutet, dass stets die ausgewerteten Quellen angegeben werden und diese somit für jederfrau/-mann individuell recherchierbar sind.

 

Selbstverständlich können wir mit dieser Art der Medienrecherche nur einen Bruchteil der tatsächlichen Brandereignisse in der Bundesrepublik dokumentieren, da entweder nicht über alle Brände in den Medien berichtet wird, bzw. andererseits die Berichterstattung zum Teil nur regional begrenzt erfolgt. Zudem enthalten viele Presseberichte nicht alle wesentlichen Informationen, weshalb eine fundierte Auswertung kaum möglich ist und eine gewisse „Dunkelziffer“ Interpretationsspielraum lässt.

 

Nichtsdestotrotz kann mittels der gesammelten Daten zumindest dokumentiert werden, dass es eine Vielzahl an Bränden gibt und es sich nicht um bedauerliche Einzelfälle handelt. Auch die enorme Dimension von Tierverlusten und Sachschäden ist immerhin ansatzweise zu erahnen und soll dazu anregen, offizielle Erhebungen und Auswertungen zu initiieren und idealerweise in letzter Konsequenz Verbesserungen bei den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen umzusetzen, damit künftig Tierleben gerettet werden können.

 

Weiterführende Informationen zu einzelnen Themenbereichen, die für Sachverständige, Versicherungen und Gutachter möglicherweise interessant sein könnten, finden sich hier:

Statistik:

 

Eine offizielle bundesweit oder auch nur durch die Bundesländer durchgeführte Erhebung oder Auswertung von Brandereignissen in landwirtschaftlichen Betrieben durch Feuerwehr, Landwirtschaftsministerien oder Polizei existiert nicht.

Dies ergab u.a. eine Anfrage beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Plattform „Fragdenstaat.de“[13].

Aber auch eine kleine Anfrage durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (MdB Friedrich Ostendorff) an die Bundesregierung[14] - blieb erfolglos. Der Abgeordnete Ostendorff hatte gefragt, wie viele Tiere 2018 und 2019 aufgrund von technischen Defekten oder Bränden in Stallanlagen verendet sind.

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgen vom 22. Mai 2019: „Eigene Informationen zu entsprechenden Vorfällen und der Anzahl betroffener Nutztiere liegen der Bundesregierung nicht vor.“

Ähnlich erging es politischen Anfragen an den Niedersächsischen Landtag (Drucksache 18/3312) oder den Landtag des Landes Brandenburg (Drucksache 6/10503), auch diese blieben weitgehend erfolglos. 

 

Ganz aktuell (30. März 2020) beantwortete die Bundesregierung (Antwort verfasst vom BMEL) eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit, dass keine amtliche Statistik zu getöteten oder verletzten Tieren bei Havariefällen (ausgelöst durch Feuer, Sturm, Wasser, Stromausfall oder Ähnliches) in Tierhaltungen wie etwa Zoos, Tierparks, Zirkussen, Ställen oder privaten Tierhaltungen existiert. Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.[15]

 

Auch aus anderen Quellen lassen sich nur sehr eingeschränkt quantitative Informationen erlangen. Gerade die Verbände der Landwirtschaft - insbesondere die Tierhalter oder Betreiber von Intensivtierhaltungen - sowie Versicherungen, Berufsgenossenschaften, Baubehörden oder Feuerwehren sollten eigentlich ein gesteigertes Interesse an Informationen haben.

 

Dr. Mario Ruppert hat 1987 in der Zeitschrift „Versicherungswirtschaft“[16] ausgeführt, dass in Deutschland schätzungsweise ca. 6.000 Brände pro Jahr in landwirtschaftlichen Betrieben geschehen. Die geschätzte Schadenssumme beträgt dabei ca. 500 Mio. DM. Schon er beklagte, dass es eine systematische Auswertung nicht gäbe.

 

In einer Presseerklärung des bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. vom 20. Juli 2006 wurde berichtet, dass in der Bundesrepublik täglich ca. 80 Brände in der Landwirtschaft auftreten, wobei 30 davon ein größeres, oft verheerendes Ausmaß erreichen.[17]

 

Ein Gutachten der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) vom 12. März 2012, - „Rettung von Schweinen im Fall von Stallbränden“ - erstellt im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes e.V. und des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.), stellt fest, dass es keine aktuellen Statistiken gebe und verweist auf Erhebungen von Dr. Mario Ruppert für die Jahre 1982 - 5.479 Stallbrände - und 1983 - 5.963 Stallbrände -. Gleichzeitig wird auf eine eigene durchgeführte Internetrecherche hingewiesen, wonach in den Jahren 2006 bis 2011 ca. 50 Stallbrände ermittelt wurden, bei denen ca. 15.000 Schweine verendet seien[18].

 

Brandgefahr:

Unbestritten ist die Tatsache, dass gerade in landwirtschaftlichen Betrieben die Brandlast enorm hoch ist.

Heu, Stroh, Treibstoffe, Düngelager, Maschinen, Elektroinstallationen, warme trockene Sommer… all das kann schnell dazu führen, dass ein Brand entsteht.

Darauf weisen Feuerwehr, Brandschutz-Fachbetriebe und Versicherer hin.[19]

Brandereignisse in der Landwirtschaft sind oft mit sehr hohe Schadenssummen verbunden. Im schlimmsten Falle steht gar die Existenz des Betriebs auf dem Spiel.

 

Brandursachen:

Nach einer Auswertung des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.[20] sind die häufigsten Schadenursachen - soweit bekannt -

Elektrizität                                32 %

Menschliches Fehlverhalten        22 %

Überhitzung                               9 %

Brandstiftung                             8 %

Feuergefährliche Arbeiten            4 %

Offenes Feuer                            3 %

Selbstentzündung                       2 %

Explosion                                   1 %

 

Rechtliche Grundlagen:

Grundgesetz:

Artikel 20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

 

Tierschutzgesetz:

§ 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

§ 2: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung:

 

§ 3 Abs. 1: „Nutztiere dürfen vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden, die den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen.

Abs. 2: Haltungseinrichtungen müssen

nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand so beschaffen sein, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist;

<…>

Abs. 5: Für Haltungseinrichtungen, in denen bei Stromausfall eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser nicht sichergestellt ist, muss ein Notstromaggregat bereitstehen.

Abs. 6: In Ställen, in denen die Lüftung von einer elektrisch betriebenen Anlage abhängig ist, müssen eine Ersatzvorrichtung, die bei Ausfall der Anlage einen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet, und eine Alarmanlage zur Meldung eines solchen Ausfalles vorhanden sein.“

 

Bauordnungen der Länder; hier: Musterbauordnung:

§ 14 MBO: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

 

Genehmigungen: (siehe Fußnote 15)

Tierschutzfachliche Prüf- oder Zulassungsverfahren für Tierhaltungen bestehen nicht.

Bauordnungsrechtliche Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungsbetriebe richten sich nach dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes.

 

Laut BMEL werden für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen „in der Regel“ Brandschutzgutachten gefordert. Sowohl für die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz, für Gesetzgebung und Vollzug liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Ländern und Gemeinden obliegt ebenso der Vollzug des Bauplanungsrechts.

 

Brandschutz:

Brandschutz und Sicherheit sollten demnach eine große Rolle in der Landwirtschaft spielen.

Bei kleineren Betrieben in denen der „Bauer“ noch vor Ort seinen Hof bewirtschaftet ist zumeist immer eine Person vor Ort.

Intensivtierhaltungsanlagen werden zumeist höchst ökonomisch betrieben und sind vollautomatisiert. Oft ist nicht immer Personal vor Ort.

Zudem sind bei Intensivtierhaltungen (Nach einer Verordnung des Europäischen Parlaments werden Anlagen zur Haltung und Aufzucht als Intensivtierhaltungsbetrieb ab einem Bestand von 40.000 Geflügelplätzen, 2.000 Mastschweine oder 750 Sauen definiert) die Anlagen und die Anzahl der Lebewesen derart groß und unüberschaubar, dass eine Evakuierung der Tiere kaum möglich ist.

Mit Brandschutz in Intensivtierhaltungsbetrieben hat sich das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Forschungsstelle für Brandschutztechnik ausgiebig auseinandergesetzt[21]. 

Hierzu existieren auch Ausarbeitungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GdV)[22].

 

Baulicher Brandschutz:

In der Kommentierung zum Bauordnungsrecht 9. Edition vom 15. August 2019; Beck Verlag, Hrsg.: Zehfuß, Otto, Schulz wird ausgeführt, dass

               

„Die Standsicherheit des Tragwerks im Brandfall ist die wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der in § 14 formulierten Schutzziele des Brandschutzes. Weder die Vorbeugung der Brandausbreitung, die Sicherheit von Menschen und Tieren noch die Ermöglichung von Löschmaßnahmen ist gewährleistet, wenn die Standsicherheit der tragenden und aussteifenden Bauteile im Brandfall nicht sichergestellt ist.“

 

Weiter heißt es:

„Es gilt jedoch zu beachten, dass gleichsam keinerlei Anforderungen an tragende Wände und Stützen von land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden gestellt werden. Denn diese gehören stets der Gebäudeklasse 1 an.

<…>

Abhilfe schaffen kann hier wohl nur ein gesondertes Brandschutzkonzept. Solch ein aufwändiges Unterfangen wollte der Gesetzgeber allerdings wohl mit dem Ausschluss der Gebäudeklasse gerade vermeiden.“

 

Schadenverhütung:

Schadenverhütung in der Landwirtschaft ist ein Thema vieler Ausarbeitungen und Hinweise, so z.B. durch den Verband der öffentlichen Versicherer [23].

Auch der Verband der Feuerwehren in NRW gibt eine Fachempfehlung zum Brandschutz in Stallanlagen ab[24].

Es werden des weiteren Konzepte für Alarmierungseinrichtungen vorgestellt und angeregt diese zu installieren[25].

 

Strafrechtliche Bedeutung:

Die Tierrechtsorganisation PETA erstattet oft Strafanzeigen gegen die Betreiber von Tierhaltungsanlagen[26]:

 

„Viele dieser Brände werden durch erhebliche Mängel beim Brandschutz und durch marode technische Anlagen ausgelöst. Die Anzeigen von PETA sollen die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit, Behörden und Justiz auf diesen Zusammenhang lenken, damit in Genehmigungsbescheiden von Tierställen entsprechende Brandschutzvorkehrungen umzusetzen sind, die die Rettung der Tiere in Brandfällen ermöglichen.“

 

Während in den meisten Fällen kein Ermittlungsverfahren durch die zuständigen Staatsanwaltschaften durchgeführt wird, gibt es dennoch auch Erfolge[27].

 

Um abschließend den Kreis zum Brand im Krefelder Zoo zu schließen, sei auf den Artikel zu einem Brand (mutmaßlich Brandstiftung) in einem Zoogeschäft im Januar 2020 verwiesen bei dem PETA ebenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat:

>> Denn gerade nach dem Großbrand im Krefelder Zoo bei dem zahlreiche Affen in den Flammen starben und dem Brand in Lennep wird die Frage nach vorbeugendem Brandschutz laut. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch nichts, erklärt Sven Fehér von der Feuerwehr. „Es gibt für solche Nutzungen wie bei dem Lenneper Zoo-Markt keine besonderen Anforderungen wie Sprinkler- oder Brandmeldeanlage.“ <<[28]

 

Problemfelder:

Ohne vollständige behördliche Erfassung und Auswertung aller Brandereignisse in der Landwirtschaft lassen sich kaum gesicherte Brandursachen feststellen um diese von Experten auszuwerten und ggf. an deren Beseitigung zu arbeiten.

 

Gerade aktuell, wo sich - beeinflusst durch die gesellschaftlich veränderte Einstellung zur Produktion von Lebensmitteln - politisch indiziert ein Wandel in der Landwirtschaft und Tierhaltung abzeichnet (Stichworte: „Nutztierstrategie – Zukunftsfähige Tierhaltung“; „Tierwohlinitiative“; „Kastenstandhaltung“; „Anbindehaltung“[29]) und ein Umbau vieler Ställe ansteht, könnten entsprechend erarbeitete Konzepte für mehr Sicherheit in der Tierhaltung planerisch und baulich umgesetzt werden.

 

Nach den Bauordnungen der Länder gehören landwirtschaftliche Gebäude der Gebäudeklasse 1 an. Dies führt dazu, dass z.B. für einen Großteil der Bauwerke Baumaterialien und Bauteile verwendet dürfen, die keinen Feuerwiderstand bieten. Auf diesen Umstand und weitere Problemstellungen weist die Architektenkammer NRW in einer Stellungnahme zu einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für besseren Brandschutz in Stallanlagen hin[30] und verweist dabei auf eine Niederschrift der Bauaufsichtsbehörden NRW aus dem Jahr 2011[31].

 

Nicht wenigen Einsatzberichten der Feuerwehren[32] ist zu entnehmen, das bereits bei Eintreffen der Löschkräfte die Stallungen eingestürzt sind. Dies erschwert die Rettung von Tieren (und auch Sachwerten) und widerspricht damit den Grundsätzen des Bauordnungsrechts und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, wonach „der Stand der Technik“ maßgebend sein soll.

 

Tierhaltung / Fluchtverhalten der Tiere:

Das Fluchtverhalten von Tieren ist kaum zu kalkulieren. Obwohl Pferde reine Fluchttiere  sind, kann bei einem Brandereignis mit Feuer, Hitze, Rauch, Lärm, Löschwasser kaum regelmäßig davon ausgegangen werden, dass eine Evakuierung zügig vonstattengehen kann. Bei Schweinen wurde beobachtet, dass diese trotz eines Brandes die Tendenz dazu zeigen, in ihrer bekannten und vermeintlich sicheren Bucht zu bleiben (siehe Fußnote 8). Bei der massenhaften Mast von Geflügel ist eine Tierrettung nahezu aussichtslos.

 

Vor diesem Hintergrund sind künftig Haltungsformen abzulehnen, die zusätzlich eine   Tierrettung erschweren. Es ist anzunehmen, dass kleinere und überschaubare Tierbestände eher zu evakuieren sind, als große Massen an Tieren. Es ist ebenso anzunehmen, dass Offenstallhaltung im Brandfall günstiger ist, als z.B. Anbindehaltung.

 

Bei der Genehmigung von Intensivtierhaltungsanlagen und/oder Tierhaltungsanlagen mit Haltungsformen die eine Evakuierung erschweren sollte künftig verbindlich vorgeschrieben werden, Entrauchungsanlagen und Sprinklersysteme zu installieren, um eine Brandausbreitung zu verzögern/einzudämmen, bzw. Rauchgasvergiftungen zu minimieren um dadurch die Zeitspanne bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu verlängern und die Evakuierung der Tiere grundsätzlich möglich zu machen.

 

Berichten der Feuerwehr über Einsätze in Tierhaltungsbetrieben ist häufig zu entnehmen, dass es zu Schwierigkeiten bei einer stabilen oder ausreichenden Löschwasserversorgung kommt. Entweder sind zusätzliche Tankwagen anderer Feuerwehren anzufordern, z.T. kilometerlange Löschwasserleitungen einzurichten oder es werden Landwirte um Unterstützung gebeten Löschwasser in Güllewagen oder -fässern anzuliefern. All dies kostet wertvolle Zeit bei der effektiven Brandbekämpfung.

Durch entsprechende Vorgaben der Baubehörden ist deshalb verpflichtend sicherzustellen, dass (mindestens Tierhaltungs-) Betriebe über einen regulären Anschluss an das örtliche Wassernetz verfügen müssen oder zumindest Löschteiche mit ausreichend Wasserkapazitäten für Großbrände etc. vorgesehen sind.

 

>> Anlage: Auswertung der Brandereignisse des Jahres 2019 <<

Stallbrände in Deutschland               - -  Statistik  2 0 1 9  - -

Hochrechnung für 2019

  •   ca. 200.000 getötete Tiere
  •   über 183 Mio. EURO Sachschaden

Einleitung:

Durch private Medienrecherche sind für das Jahr 2019 insgesamt 540 Brandereignisse in landwirtschaftlichen Einrichtungen / Betrieben dokumentiert.

 

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Da keine standardisierte Datenerfassung existiert, ist auch die Auswertung der undifferenziert veröffentlichten und scheinbar willkürlich ausgewählten Daten durch die Medien nur sehr beschränkt möglich und erhebt keinen wissenschaftlichen Anspruch.

 

Ebenso erfolgt die Wiedergabe der Daten in der Auflistung ohne jede Gewähr.

Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Legitimation sind jedoch immer die jeweiligen genutzten Quellen angegeben.

Zum Teil sind Medienberichte bereits nicht mehr abrufbar, teilweise beruhen die Informationen aus Medien, die mittlerweile ein Bezahlsystem eingeführt haben. Mit Hilfe der Orts- und Datumsangaben lassen sich jedoch in der Regel alle Brandereignisse per Internetrecherche individuell nachvollziehen („das Internet vergisst nichts“), so dass die Seriosität dieser Datenerhebung zumindest auch weiterhin gegeben ist.

 

Aus den vorher genannten Gründen sind die erfassten Daten leider auch vielfach nicht vollständig, so dass manchmal nur ein Datum, ein Brandort und eine Quelle angegeben werden kann. Details zu Opferzahlen, Schäden, Brandursachen etc. werden nur gegen Bezahlung oder Anmeldung sichtbar oder, wenn es sich um Veröffentlichungen von Feuerwehren handelt, nicht als notwendig angesehen.

 

Werden von mehreren Medien Berichte zu Bränden veröffentlicht unterscheiden sich die angegebenen Daten, teilweise sogar erheblich. In solchen Fällen wurden die geringsten Schätzungen bzw. z.T. Mittelwerte in die Datensammlung übernommen.

Ebenso werden einzelne Berichte nur regional veröffentlicht. Eine bundesweite Auswertung aller Presseorgane wäre logistisch kaum machbar.

 

Bedauerlich ist auch, dass zumeist außer der unmittelbaren Berichterstattung über einen Brand nicht mehr nachberichtet wird, wenn es neue Erkenntnisse zu Brandursachen oder Opfer- und Schadensdaten gibt.

Die Informationspflicht ist für die meisten Medien bereist erfüllt, wenn über den Brand berichtet wurde. Nur im Falle erheblicher sensationeller Erkenntnisse wird nochmals über das Ereignis und dessen Folgen berichtet. So zum Beispiel, weil in den Jahren 2018 und 2019 ein Brandstifter im Schwarzwald aktiv und - auch - für mehrere Brände in der Liste verantwortlich war. Der vermeintliche Täter ist zwischenzeitlich wohl gefasst worden. Weitere Erkenntnisse liegen aber nicht vor.

 

Aus dem eben beschriebenen Beispiel ergibt sich ebenfalls, dass es nicht zwangsläufig immer der Besitzer eines Betriebes/Hofes ist, der im Fall einer (vermuteten, wahrscheinlichen oder gesicherten) Brandstiftung, für die Brandlegung verantwortlich ist. Auch das kommt natürlich vor. Aber Brandstiftungen werden durchaus auch von Jugendlichen die im Heuschober zündeln, von Feuerwehrangehörigen absichtlich oder auch fahrlässig durch Schweißarbeiten oder das Abflämmen von Unkraut begangen.

Das bedeutet, Brandstiftungen sind nicht nur vorsätzlich, sondern auch fahrlässig möglich.

Eine Vorverurteilung ist nicht Absicht dieser Aufstellung. Ebenso erfolgt eine pauschale Verurteilung einzelner Tierhalter oder ganzer Berufsgruppen daher an dieser Stelle ganz ausdrücklich nicht. Dafür ist die Datenbasis bei weitem nicht ausreichend.

 

Sinn und Zweck dieser Aufstellung ist, zu dokumentieren, dass es sinnvoll und nützlich sein kann, sich dieses Themengebiet einmal professionell anzusehen und zu bewerten, ob es nicht Möglichkeiten gibt unnötiges Tierleid durch verschärfte Brandverhütungsmaßnahmen und aktive Brandbekämpfung zu verhindern.

Entrauchungsanlagen und Sprinkleranlagen wie sie in von Menschen genutzten größeren Gebäuden z.T. Pflicht sind, könnten effektiv helfen.

 

Wir sehen an dieser Stelle das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht sich dieses Themas anzunehmen. Landwirtschaftliche Brände sind kein regionales, sondern ein bundesweites Phänomen. Sie sind ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor und sie fallen unter das Ressort von Bundesministerin Julia Klöckner, weil wir hier in erster Linie von Tierschutz sprechen. Jedes elendig verbrannte und getötete oder bei einem Brand verletzte Tier ist eines zu viel!

 

Zu den Daten:

Regionale Verteilung:

Die Brände 2019 verteilen sich regional auf die folgenden Bundesländer:

  • Bayern:                                 133
  • NS:                                         95
  • NRW:                                      78
  • BaWü:                                     74
  • Hessen:                                   44
  • Schl.-Holst.:                             32
  • Sachsen:                                 18
  • RLP:                                        17
  • Brandenburg:                           16
  • Thüringen:                               10
  • Meck-Pomm.:                           13
  • Saarland:                                   8
  • Bremen:                                    1

Jahreszeitliche Verteilung:

 

  • Januar:                                  49
  • Februar:                                 31
  • März:                                     20
  • April:                                      57
  • Mai:                                       22
  • Juni:                                      47
  • Juli:                                       70
  • August:                                  54
  • September:                            46
  • Oktober:                                43
  • November:                             32
  • Dezember:                             59

Brandursachen:

Bei 235 von 540 Brandfällen wird in den Medienberichten eine (selten gesicherte, meist nur vermutete oder wahrscheinliche) Brandursache angegeben, das entspricht ca. 44 %.

 

In weiteren 80 Fällen wird dabei angegeben, dass erst noch Ermittlungen durch die Polizei durchgeführt werden. In den seltensten Fällen werden diese Erkenntnisse anschließend veröffentlicht. In allen anderen Berichten wird nichts zur Ursache ausgesagt oder die Ursache ist unbekannt.

 

Die 235 angegebenen (nachgewiesenen, angenommenen oder mutmaßlichen) Brandursachen verteilen sich auf folgende Gründe:

  • Brandstiftung / fahrlässige Brandstiftung:    108
  • Technischer Defekt:                                    72
  • Unachtsamkeit / Fehlverhalten:                    27
  • Blitzschlag:                                                  9
  • Feuerwerkskörper:                                       6

Ausgehend von 235 dokumentierten Brandereignissen entspricht dies umgerechnet folgenden prozentualen Anteilen (gerundet):

  • Brandstiftung:                     46 %
  • Technischer Defekt:             30 %
  • Unachtsamk./Fehlv.:            11 %
  • Blitzschlag:                           4 %
  • Feuerwerkskörper:                3 %

Berücksichtigt man dagegen alle 540 Brandereignisse ergibt sich folgende prozentuale Verteilung:

  • Brandstiftung:                     20 %
  • Technischer Defekt:             13 %
  • Unachtsamk./Fehlv.:              5 %
  • Blitzschlag:                           2 %
  • Feuerwerkskörper:                1 %

Todesfälle von Tieren:

316 von 540 Medienberichten (entspricht ca. 57 %) geben an ob, bzw. wie viele Tiere (z.T. geschätzt) unmittelbar beim Brand oder im Anschluss daran verendet sind / eingeschläfert werden mussten.

 

Insgesamt sind bei 316 Berichten somit ca. 115.549 Todesfälle erwähnt.

 

Dies entspricht einem Durchschnittswert von 366 getöteten Tieren pro Brandfall.

 

Hochgerechnet auf alle 540 Brandereignisse ergäbe sich damit theoretisch eine jährliche Opferzahl von 197.640 Tieren.

 

Eine solche Hochrechnung ist selbstverständlich statistisch und wissenschaftlich nicht legitim und haltbar. Da es jedoch keine offiziellen Statistiken und Auswertungen gibt, nehme ich mir das Recht heraus dies dennoch zu tun, um die möglichen Dimensionen einmal plastisch darzustellen und dringend dazu anzuregen, dieses Problemfeld von offizieller Seite näher zu beleuchten.

 

Selbst wenn man das Brandereignis mit den mit Abstand meisten Todesfällen (86.500 tote Hühner) - als sog. Statistischen Ausreißer - einmal herausrechnet und mit den restlichen Daten einen Durchschnittswert pro Brandereignis ermittelt, ergibt sich immer noch eine durchschnittliche Opferzahl von 92 Tieren pro Brand.

 

Demnach würde dies hochgerechnet auf 540 Brände eine jährliche Zahl von 49.680 getöteten Tieren bedeuten.

 

Tierarten:

In 225 Fällen (entspr. 42 %) sind die gehaltenen Tiere angegeben (z.T. erfolgten Mehrfachnennungen); die sich auf folgende Tierarten verteilen:

  • Bullen / Kühe / Rinder / Kälber:                      89
  • Pferde / Ponys:                                             59
  • Schweine / Ferkel:                                        43
  • Geflügel:                                                      41
  • Schafe / Ziegen:                                             7
  • Kleintiere (Hasen, Hunde, Katzen):                   7

Tierhaltung:

Bedauerlicherweise wird die Art der Tierhaltung (Anbindehaltung; Offenstall, Laufstall, Weide etc.), die Größe der Anlagen, die Anzahl der gehaltenen Tiere und weitere Details so gut wie nicht in den Presseberichten erwähnt. Es lassen sich daher kaum Rückschlüsse über „feuergünstigere“ oder „ungünstigere“ Haltungsformen ziehen.

 

Schadenshöhe:

In 62 % aller Medienveröffentlichungen (332 von 540) sind konkrete oder geschätzte Schadenssummen, bzw. Mindestschadenssummen angegeben.

 

Die individuell beschriebene Schadenshöhe variiert dabei im Einzelfall zwischen 180,- EURO bis zu 4 Mio. EURO.

 

Die Gesamtsumme aller angegebenen Schadenssummen beträgt 112.790.280 EURO, dies entspricht durchschnittlich 340.000 EURO für die dokumentierten 332 Fälle.

 

Hochgerechnet auf alle 540 Brandfälle käme damit theoretisch für das Jahr 2019 eine unglaubliche Schadenssumme von 183.600.00 EURO zusammen.

 

Inwiefern diese Schäden jeweils durch eine Versicherung abgedeckt sind oder ob durch den Brandschaden gar die Existenz des Betriebsinhabers und seiner Familie ruiniert ist, wird i.d.R. nicht publiziert. Einzelnen Berichten lässt sich jedoch entnehmen, dass nicht alle Betriebsinhaber einen entsprechenden Versicherungsschutz genießen.

 

Brandschutz:

Leider werden hierzu kaum Angaben in den Medien veröffentlicht.

 

Löschprobleme:

 

In 21 Berichten wurde explizit angegeben, dass die Löschwasserversorgung sehr schwierig war. Es kam dadurch zu Behinderungen bei der Brandbekämpfung.

 

Zum Teil musste Löschwasser über sehr lange Wegstrecken herangeführt werden (bis zu 2 km lange Schlauchleitungen) oder Bauern mussten mit Güllewagen Wasser zuliefern.

 

Hinweis:

 

Von Januar 2020 bis Ende April 2020 wurden von „Stallbrände“ bereits über 700 Brände in der Landwirtschaft ermittelt.

 



[2] https://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/350-Ferkel-nach-Stallbrand-in-Laub-eingeschlaefert-id57135536.html

[3] https://www.fr.de/panorama/sachsen-anhalt-staelle-tausenden-schweinen-brennen-klein-wanzleben-12207699.html

[4] https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/tausende-voegel-beim-brand-im-huehnerstall-gestorben-15870699.html

[5] https://www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/blaulicht/harpstedt-feuer-in-harpstedt-fast-700-schweine-in-stall-verbrannt_a_50,0,1323243792.html

[6] https://www.nordbuzz.de/niedersachsen/500-schweine-verbrennen-feuer-stall-huetthof-visselhoevede-landkreis-rotenburg-6987419.html

[7] https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.feuer-drama-in-attel-mehr-als-80-tiere-bei-feuer-auf-bauernhof-verbrannt.ae1db439-0077-439d-ac9e-51b993255f21.html

[8] https://www.new-facts.eu/reinstetten-brand-auf-landwirtschaftlichen-anwesen-mit-250-rindern-11686.html

[9] https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.epfendorf-brand-in-harthausen-30-tiere-sterben-in-den-flammen.b0822133-edfd-42fe-986d-e1455c9c69e4.html

[10] https://www.schwaebische-post.de/p/597912/

[11] https://www.mainpost.de/regional/hassberge/Grossbrand-auf-Bauernhof-400-Tiere-verbrannt;art1726,6356359

[12] https://www.facebook.com/stallbraende/

[13] https://fragdenstaat.de/a/164125

[15] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/184/1918456.pdf

[16] Versicherungswirtschaft, VVW GmbH Karlsruhe, 42. Jahrgang, 1. Mai 1987

[17] https://www.presseportal.de/pm/51999/850697

[18] https://docplayer.org/3728077-Rettung-von-schweinen-im-fall-von-stallbraenden.html

[20] https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/ursachstatistiken/brandursachenstatistik/

[21] http://www.ffb.kit.edu/download/IMK_Ber._Nr._178_Kunkelmann_Brandschutz_bei_Massentierhaltung.pdf

[22] VdS-Verlag: „Intensiv-Tierhaltungen – Konzepte für Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen“

[23] https://www.schadenprisma.de/wp-content/uploads/pdf/unsortiert/sp_sonder_l_1.pdf

[24] https://www.vdf-nrw.de/uploads/tx_bitloftvdfnrwdownload/2015-03-23_Fachempfehlung_Brandschutz_Stallanlagen.pdf

[25] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. „Intensiv-Tierhaltungen – Konzepte für Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen

[26] https://www.peta.de/anzeige-brand-tierstall

[27] https://www.peta.de/erfolg-nach-strafanzeige-von-peta-erste-bestaetigung-einer-fahrlaessigen

[28] https://www.rga.de/lokales/info/remscheid-brand-zoo-markt-koonen-polizei-keinen-taeter-gefunden-13421830.html

[29] https://www.bmel.de/DE/Startseite/startseite_node.html

[30] https://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen-Positionen/aknw-stellungnahme_brandschutz-stallanlagen_03-2019.pdf

[31] https://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/niederschrift_dienstbesprechung_bauaufsichtsbehoerden_2011.pdf

[32] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/22179/4580769 / http://www.brandwacht.bayern.de/mam/archiv/beitraege_pdf/bw_1_2020_s24_25bauernhofbrand.pdf

 


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Stallbrände
Autor: Stefan Stein für „Stallbrände“
www.facebook.com/stallbraende/ Impressum: www.facebook.com/stallbraende/info
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Brände in landwirtschaftlichen Betrieben
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In der Landwirtschaft besonders wichtig: Vorbeugender Brandschutz
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