SchadenZert in Berliner SchadenSeminar BSS
erklärt, dass die Zertifizierungsstelle alle Anforderungen der DIN EN ISO / IEC 17024 erfüllt.
Das Verfahren zur Feststellung der Konformität wird unter Beteiligung des von SchadenZert unabhängigen QM-Beauftragten in fortlaufenden Überwachungsaudits durchgeführt.
In der Norm ISO/IEC 17000 ist eine Definition des Begriffs Konformitätserklärung verankert. In der Norm ISO/IEC 17000 heißt es: "Konformitätserklärung: Erstellen einer Bestätigung (Bestätigung = Konformitätsaussage auf der Grundlage einer Entscheidung, die der Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde) durch den Anbieter".
Eine Konformitätserklärung ist also eine verbindliche Erklärung des Anbieters bzw. des Unternehmens, dass das Produkt oder die Dienstleistung den beschriebenen Eigenschaften entspricht. Bei den Eigenschaften handelt es sich um Sicherheitsvorgaben, die das Produkt oder die Dienstleistung einhalten muss.
Die Konformitätserklärung der Leitung der Geschäftsstelle von SchadenZert wird von einem Qualitäts-Managementbeauftragten (QMB) begleitet, überwacht, Abweichungen kommuniziert und einmal jährlich bestätigt.
Die fortlaufenden Überwachungsaudits und das Controlling beinhaltet alle Bereiche der DIN EN ISO/IEC 17024 sowie DIN EN 16775.