Steinbeis NHK 2010 Versicherungswerte

© Norbert Reimann

Versicherungswerte vs. Sachwertrichtlinie

 

Ein kleiner Nebenschauplatz in der Wertermittlung von Immobilien ist die Versicherungswertermittlung, die in der weiteren Vergangenheit u.a. wegen der großen Monopolversicherungen, die meist das Risiko bei den Versicherern beließ, mit einfachen Mitteln erfolgte.

 

Zunehmend ist das Thema aber in den letzten Jahren aktuell geworden, wenn z.B. bei Schadensfällen Unterversicherungen festgestellt werden. Ob die jeweils gerechtfertigt sind oder nicht, lässt sich oft schwer überprüfen, gibt es keine allgemeine Handlungsanleitung für Sachverständige zur Ermittlung von Versicherungswerten, allein das Ergebnis zählt und es bleibt oft offen, wieweit es wirklich stimmig ist.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass an Hochschulen in Deutschland das Thema nicht bearbeitet wird, Gerichte, Anwälte, Versicherer wie Versicherungsnehmer sich auf die Sachverständigen verlassen müssen, die wiederum in diesem Fachgebiet keine grundlegende Ausbildung genießen können.

 

Klare und aussagekräftige Urteile als Arbeitshilfen für die Sachverständigen gibt es daher auch nicht.

 

Auch die Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen für das Spezialgebiet „Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden“ sehen nicht vor, dass diese Sachverständigen für die Bewertung von Versicherungswerten über besondere Kenntnisse verfügen müssen. Es ist daher fraglich, ob Versicherungswertermittlungen mit dieser Bestellung überhaupt abgedeckt sind.

 

Die Vorschriften zur Ermittlung von Sachwerten von Immobilien über die Wertermittlungsverordnung, Normalherstellungskosten 1995, 2000 und zuletzt 2010, enthalten in der Sachwertrichtlinie, haben sich zunehmend zum besseren entwickelt, wenngleich immer noch, auch in den amtlichen Begründungen dazu, Ansätze zu finden sind, die keiner wissenschaftlichen Betrachtungsweise standhalten können.

 

Sachverständige für Versicherungswertermittlungen benutzen gerne die Sachwertrichtlinie mit Ihrer Anlagen, die viele gute Ansätze hat, allerdings ist diese Richtlinie nicht direkt für Versicherungswerte anzuwenden.

 

Das Steinbeis-Beratungszentrum legt mit der Arbeitshilfe

 

Steinbeis NHK 2010 Versicherungswerte

 

eine auf Versicherungswerte bezogene Überarbeitung der Sachwertrichtlinie vor.

 

Im Workshopbeitrag Versicherungswerte wird diese Arbeitshilfe vorgestellt und kann diskutiert werden.

 


Samstag, 19. September 2020

9.00-10.30

Workshop 4

Steinbeis NHK 2010 Versicherungswerte

Versicherungswerte vs. Sachwertrichtlinie

 

Norbert Reimann, Dipl.-Ing.

Steinbeis-Beratungszentrum Werte.Risiken.Schäden.

Ad-hoc-Beiträge Teilnehmer

Vortragsfolien

Der Beitrag ist ausführlich im Tagungsband (Steinbeis-Edition) ab Ende 2020 enthalten.

 

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Versicherungswerte vs. Sachwertrichtlinie
Vortragsfolien
Norbert Reimann
Steinbeis Werte.Risiken.Schäden.
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Hinweis:

Seit dem 1. Januar 2022 ist die

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)

in Kraft.

Wir gehen in unserer Studienausgabe Versicherungswerte Immobilien auf die geänderte Vorschriftenlage ein.