Das bedingungsgemäße Sachverständigenverfahren dient der Vereinfachung der Schadenabwicklung, allerdings nur wenn sich die Beteiligten des Verfahrens an die leider nur dürftigen und unzulänglichen Regeln halten. Beteiligte sind Versicherer, Versicherungsmakler, Versicherungsnehmer und deren Rechtsanwälte sowie die jeweiligen Sachverständigen.
Eine zügige Schadenabwicklung ist möglich, gelingt aber auch häufig nicht, dem außergerichtlichen Verfahren folgt dann oft doch noch eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Zielgruppen unseres Zertifikatlehrganges sind
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer die Struktur des Sachverständigenverfahrens kennen mit den Vor- und Nachteilen des Verfahrens sowie Modifizierungsvorschläge.
Vorschlag für ein modifiziertes Sachverständigen-Verfahren nach über 40-jähriger Erfahrung mit dem gut gemeinten Instrument zur Streitbeilegung von versicherten Sachschäden: Das bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren wird durch Implementierung einer zwischengeschalteten Mediationsphase zum vermittelten Sachverständigenverfahren.
Die Vorteile für beide Parteien, Versicherer wie Versicherungsnehmer: Die Konflikte werden selbst gelöst, eine gute Basis für zukünftige und nachhaltige Geschäftsbeziehungen.
Das bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren kurz und knapp: beide Parteien benennen je einen eigenen Parteisachverständigen, die beiden benennen zu Beginn des Verfahrens einen Obmann als Schiedsgutachter.
Die Parteien sind bei dem Verfahren nicht mehr beteiligt.
Der Obmann hat mitunter Probleme, zwei polarisierend und unterschiedlich aufgebaute Gutachten synoptisch zu vergleichen und zu bewerten. Die Parteisachverständigen haben in der Schiedsgutachterphase selten Interesse offene Punkte in einem Dreiergespräch zu klären. Der Schiedsgutachter muss die Punkte, in denen Einigkeit besteht, definieren um dann die Streitpunkte benennen und bewerten zu können, ohne, dass er ein unabhängiges, drittes Gutachten erstellt: sein Ergebnis soll sich ja innerhalb des durch die beiden Sachverständigen gesteckten Rahmens bewegen. Oft sind die vorgelegten Gutachten nicht nachvollziehbar oder unvollständig, eine Erörterung darüber wäre sinnvoll.
Wenn die beiden Parteigutachten nicht nah beieinander liegen, das Obmanngutachten dann für eine Partei von der "wirklichen Sachlage" abweicht, wird der ganze Vorgang doch bei Gericht anhängig, das vorgeschaltete Sachverständigenverfahren hat dann die Probleme nicht gelöst, dabei Ressourcen gekostet.
Die Idee: das zweistufige bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren mit einer dritten, zwischengeschalteten, Phase zu ergänzen.
Diese Zwischenphase beinhaltet eine Mediation nach den Regeln der Wirtschaftsmediationen.
Die Parteien können dies vereinbaren, ein Vertrag ist dazu erforderlich, ein Vertragsmuster kann bei uns angefordert werden.
Grafik Struktur "vermitteltes Sachverständigenverfahren (vSVV Steinbeis)
Wenn in der ersten Phase die beiden Parteigutachten mit einem annähernd gleichen Ergebnis enden oder von vornherein ein gemeinsames Gutachten angestrebt und umgesetzt wird, sind die Phasen 2 und 3 nicht erforderlich.
Sollten die Ergebnisse auseinanderliegen, geben die Parteien die weitere Bearbeitung nicht gleich an den Schiedsgutachter (Obmann) ab, sondern gehen mit der zweiten Stufe in eine Mediation.
Wirtschaftsmediationen sind anerkannte Verfahren. Geeignete Mediatoren werden schon zu Beginn des Verfahrens, wie die Einigung auf den Obmann, bestimmt. Die sollten nicht die Parteisachverständigen sondern die Parteien direkt vereinbaren.
In der Mediation können die beiden Parteien versuchen eine einvernehmliche oder in Teilen einvernehmliche Lösung zu finden.
In aller Regel möchte der Versicherer, der durch die Schadenzahlung oft viel Geld auszahlt, den Kunden nicht verlieren, ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde. Auch der Versicherungsnehmer wird sein Vertrauen in die Versicherungsgesellschaft nicht verlieren, wenn man, unter Beratung der Parteisachverständigen, eine einvernehmliche Lösung findet.
Die dritte Phase (Beauftragung Schiedsgutachter) ist bei erfolgreicher Mediation nicht mehr erforderlich.
Bei Teilerfolgen der Mediation ist zumindest eine gemeinsame Vorarbeit geleistet worden über Punkte, bei denen Einigkeit besteht, über die der Schiedsgutachter nicht mehr befragt werden muss.
Bei Rabattberechtigungen wie Treue-Rabatt für Unternehmen bitte vor der Buchung Rabattcode anfordern: SU2473@stw.de
QuerschnittSeminar Sachverständigenverfahren
Teilnahmebescheinigung
Tagesseminar
Gebühr: 290,00 € zuzüglich MWSt
08.30-16.30 Uhr
Online www.schadenmeeting.de
345,10 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland, Österreich, Schweiz Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Die Module können einzeln gebucht werden. Wenn mehrere Module im Zusammenhang gebucht werden sollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf zur Angebotserstellung unter Berücksichtigung eines Rabattes.
Seminarunterlagen sind in unserem Schadenarchiv einzusehen, dazu wird ein Passwort benötigt, welches nach der Buchung mit der Bestätigung versendet wird.
Gelegentlich werden die Passwörter geändert, neue Passwörter können bei unseren wöchentlichen SchadenSymposien, 16.00 Uhr, www.schadenmeeting.de, erfragt werden.