Als Sachverständiger könnte man leicht auf die Idee kommen, man beurteile ja nur die Fehler anderer, sodass man sich haftungsrechtlich auf gesichertem Terrain befindet.
Falsch gedacht!
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles durch einseitige Erklärung gegenüber dem Versicherer verlangen, dass die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird, die Parteien können das Verfahren auch gemeinsam vereinbaren.