Brandschadensanierung vs. Beweissicherung

Vortragsskript

 

Nach Brandschäden haben meist alle Beteiligten, wie Mieter, Mitbewohner im Haus, Nachbarn, Hauseigentümer, Hausverwaltungen, Sachverständige, Sanierer und Versicherer ein berechtigtes Interesse, den Schaden schnell zu beseitigen und die Immobilie zu sanieren.

 

Aber:

  • Sanierungsbemühungen stoppen, wenn gegen einen der Beteiligten (meist Eigentümer, Mieter, Nutzer) polizeilich bzw. staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. 
  • Mit der Sanierung der vom Brand beschädigten Wohnungen und Häuser werden meist auch Entlastungsbeweise vernichtet. 


... mehr zum Thema:

Mit dem Thema beschäftigen wir uns auch regelmäßig in unserem SchadenSymposium

 


Kommentare

Kommentare: 1
  • #1

    Norbert Reimann (Montag, 11 Dezember 2023)

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