Als Sachverständiger könnte man leicht auf die Idee kommen, man beurteile ja nur die Fehler anderer, sodass man sich haftungsrechtlich auf gesichertem Terrain befindet.
Falsch gedacht!
Versicherungsnehmer, deren Schadenregulierung durch die Anwendung des Zeitwertvorbehaltes erfolgte, sollten dies, auch nachträglich, von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.
Das Steinbeis-Beratungszentrum Werte.Risiken.Schäden. konnte am 1.7.2019 eine Kollegin und drei Kollegen für das Fachgebiet
"Versicherungswertermittlungen und Sachschadenbewertungen von Immobilien" zertifizieren.