Es wird der Frage nachgegangen, welcher Nachweis der besonderen Fachkenntnisse sowohl für die Auftraggeber wie für die Sachverständigen unter Einhaltung der bestehenden Bestellungs- und Zertifizierungsvorschriften geeignet ist.
In der Gutachten- und Regulierungspraxis haben sich Relikte aus alten Zeiten gehalten, die den Versicherungsnehmer, insbesondere bei Teilschäden, stark benachteiligen können.