Thomas Paatsch - Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit Kosten aus dem Kostenschaden auch zum Zeitwert gemindert werden sollten, wenn nicht sogar gemindert werden müssen. Kategorien wie Instandhaltungsgewinn und Instandhaltungsneutral helfen bei der notwendigen Analyse.
Versicherungsnehmer, deren Schadenregulierung durch die Anwendung des Zeitwertvorbehaltes erfolgte, sollten dies, auch nachträglich, von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.
Bei diesem Phänomen wird bei der Neuwertregulierung von Sachen, die im Zeitwert weit unter dem Neuwert liegen, eine "Alt-für-Neu"-Korrektur vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Neuwertregulierung unter dem tatsächlichen Neuwert liegt.