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Verhagelt

Selbstwirkende Materialauflösung oder Hagelschlag?Schadenereignisse an Polycarbonat-Stegdoppel-Lichtplatten.

Was sollten Sachverständige, Facility-Management-Verantwortliche und Versicherungsnehmer beachten.

Abstract

Dieser Artikel setzt sich kritisch mit zwei veröffentlichten Beiträgen der Autoren Holzapfel und Lange/Holzapfel auseinander.

Es geht um zwei unterschiedle Schadenereignisse an Polycarbonat-Stegdoppel-Lichtplatten.

 

Als Ursache wurde Hagelschlag angenommen, die beiden Autoren sind aber der Auffassung, dass es sich um Materialermüdung handelt mit einer selbstwirkenden Materialauflösung, ohne diese genauer zu beschreiben.

 

Auf die vorgetragenen Argumente wird eingegangen mit dem Ergebnis, dass es sich sehr wohl um Hagelschlag handeln kann auf bereits durch Alter und erhöhter Sonneneinstrahlung geschwächten Stegdoppelplatten.

 

Weiter wird die Problematik Neuwert und Zeitwert erklärt und Bezug auf ein Urteil des Saarländischen OLG genommen, welches klar zwischen

  • "nicht die alleinige Ursachen für den Schaden" sowie dem
  • "auslösenden Faktor für den Schaden am bereits geschwächten Baubereich"

hinweist.

 

Für die Risikoeinschätzung sowie der Schadenbegutachtung und Regulierung werden einige Empfehlungen gegeben.

Inhalt

1. Anlass

2. Veröffentlichung Holzapfel 1)

2.1 Vorgeschichte

2.2 Schadenausmaß endemisch

2.3 Beschreibung der beschädigten Stegdoppelplatten, Überlegungen zur Größe der Hagelkörner

2.4 Schlagversuche

2.5 Hagelschlagversuche

2.6 Hagelkorngröße vs. Lochgröße

2.7 Ausschluss Hagelschlag

2.8 Andere Baustelle

2.9 BAM

3. Veröffentlichung Lange/Holzapfel 2)

3.1 Sprache

3.2 Schadenausmaß endemisch; Himmelsrichtungen

4. Hagelschaden oder was sonst?

4.1 Einschlaglöcher vs. Selbstwirkende Materialauflösung

4.2 Selbstwirkende Materialauflösung

4.3 Plausible Begründung Hagelschlag

4.4 Brüchigkeit durch Alterungsprozesse

4.5 Noch mal: Himmelsrichtungen

4.6 Recherche Hagelereignis

4.7 Polycarbonatstegkammerplatten durch Hagelschlag nicht zu beschädigen?

4.8  Europäische Technische Bewertung

5. Schadenhöhe Neuwert / Zeitwert

5.1 Juristische Einschätzung

5.2 Versicherungsverträge

5.3 Beratung Versicherungsnehmer

5.4 Schadentollerante oder schadenintollerante Bauweise?

6. Zusammenfassung

 

1. Anlass

Der "Bausachverständige" (www.bausv.online) veröffentlicht in der Ausgabe 1/2024, Seite 19 bis 21, einen Beitrag mit dem Titel "Dachreiter im Fokus – wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist!" der Autoren Stefan Lange und Walter Holzapfel. Der Beitrag bezieht sich im Wesentlichen auf einen Aufsatz von Walter Holzapfel: Hagel oder nicht? In: DDH Das Dachdeckerhandwerk 140 (2019), Nr. 1/2, S. 22-23

Im Rahmen eines SchadenSymposium extra am 20.3.2024 wurde versucht, den Argumenten der beiden Beiträge zu folgen, allerdings mit konträren Ergebnissen zu den beiden Aufsätzen.


Eine Teilnahme am SchadenSymposium extra ist kostenlos möglich, siehe Link im Linkverzeichnis.

Bei dem hier vorgelegten Beitrag geht es nicht nur um eine Reaktion auf die beiden benannten Aufsätze, sondern auch um Hinweise für die Teilnehmer unserer Zertifikatsseminare sowie für die bei SchadenZert zertifizierten Sachverständigen (17024) bei künftigen Gutachtenerstattungen bei Hagelschäden auf Doppelstegplatten.

2. Veröffentlichung Holzapfel 1)

2.1 Vorgeschichte

Kurzfassung

Schadensfall an Polycarbonat-Lichtplatten

Der beschriebene Fall behandelt Schäden an einem 120 m langen halbbogenförmigen Lichtband aus etwa 15 Jahre alten Polycarbonat-Doppelsteg-Lichtplatten einer größeren Werkhalle. Die Schäden äußerten sich in Form von lochartigen Beschädigungen, die asymmetrisch verteilt waren:

Auf einer Seite des Lichtbands waren nahezu alle Platten von Löchern durchsiebt.

Auf der Ost-Nordost-Seite waren nur vereinzelte Lochschäden zu erkennen.

Experteneinschätzungen: Vier Experten (zwei Sachverständige und zwei Prüfinstitute) kamen zu folgenden Erklärungen:

  1. Hagelschlag als eindeutige Ursache
  2. Frühzeitige Alterung der Platten
  3. Schlagbeanspruchung (vermutlich Hagel)
  4. Plausibilität für Hagelschlag

Kritische Betrachtung der Expertenmeinungen: Die im Fall genannten Expertenmeinungen werden als spekulative Aussagen ohne ausreichende Beweiskraft bezeichnet. Es wird betont, dass in solchen Fällen ein schlüssiger Nachweis der Schadensursachen geführt werden oder zumindest ein ernsthaftes Bemühen darum erkennbar sein sollte.

 

Einschätzung

Anmerkung:  Im "Bausachverständiger" Lange/Holzapfel 2) wird der Beitrag von Holzapfel  im DDH mit 11 Seiten angekündigt, "S. 22-33", richtig sind Seiten 22 und 23. 

Auf die vier Expertisen wird in dem Aufsatz Holzapfel 1) nicht weiter eingegangen, ein Vergleich mit den nachfolgenden Feststellungen ist daher unsererseits nicht möglich.

 

2.2 Schadenausmaß endemisch

Kurzfassung

Der Sachverständige stellte fest, dass die Schäden an den Steglichtplatten ungleichmäßig verteilt waren. Auf der WSW-Seite (Westsüdwest) waren etwa 80% der Platten beschädigt, während auf der ONO-Seite (Ostnordost) nur maximal 20% der Lichtplatten Schäden aufwiesen. Diese deutliche Diskrepanz in der Schadensverteilung zwischen den beiden Seiten war ein wichtiger Befund für die Bewertung des Gesamtschadens.

 

Einschätzung

Warum diese Schadensverteilung für die Bewertung des Gesamtschadens so wichtig war, wird nicht weiter ausgeführt. Dieser Sachverhalt wird im Beitrag Lange/Holzapfel 2) in der Zusammenfassung weiter beschrieben, unsere Einschätzung siehe dort.

 

2.3 Beschreibung der beschädigten Stegdoppelplatten, Überlegungen zur Größe der Hagelkörner

Kurzfassung

Die Lichtplatten weisen folgende Eigenschaften auf:

·       Stegabstände: 8 mm

·       Steghöhe: 10 mm

·       Dicke der Deckschichten: 0,43 mm

·       Ovale Lochungen: nur in der Oberschicht, maximal 7 mm breit

·       Keine Beschädigung der Stege

Da die Stege unbeschädigt sind und die Lochungen maximal 7 mm breit sind, müssten eventuelle Hagelkörner kleiner als 7 mm gewesen sein. Allerdings sind die meisten hochwertigen Lichtplatten aus Polycarbonat oder Acrylglas in der Regel bis zu einer Hagelkorngröße von 22 mm beständig. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Hagelkörner unter 7 mm solche Schäden verursacht haben, ohne die Stege zu beschädigen.

 

Einschätzung

Hier haben wir es mit zwei unlogischen Einschätzungen zu tun:

1. Hagelkorngröße maximal 7 mm groß; Warum ein größeres Hagelkorn nicht auch die Oberfläche beschädigen kann, wird nicht weiter ausgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Hagelbeschädigung nur stattfinden kann, wenn das verursachende Hagelkorn das von ihm geschaffene Loch auch durchdringen kann.

2. Weil die Doppelstegplatten bis zu einer bestimmten Hagelkorngröße beständig sind, kann Hagelschlag ausgeschlossen werden.

3. Es stellt sich die Frage des evtl. veränderten Schadensbildes, wenn Hagelkörner > 23 mm aufgeschlagen wären.

Weiterhin wird festgestellt, dass die Stege allesamt unbeschädigt waren.

Wir haben unsere Fotoaufnahmen von verhagelten Stegdoppelplatten durchforstet: es wurden keine beschädigten Stege festgestellt.

Dies ist auf das statische System von Stegdoppelplatten zurückzuführen.


Grafik 1: Stegdoppelplatte, Hagelkorn Lastfall 1 mittig

Grafik 2: Stegdoppelplatte, Hagelkorn Lastfall 2 neben Steg

Grafik 3: Stegdoppelplatte, Hagelkorn Lastfall 3 auf Steg


Das statische System von Doppelstegplatten basiert auf der Verwendung von Stegen, die zwei Platten verbinden und so eine stabile Struktur bilden. Diese Konstruktion bietet eine hohe Steifigkeit und Schlagfestigkeit.

Die Grafiken zeigen veranschaulicht, warum

  • größere Hagelkörner als mit einem Durchmesser der Stegabstände Schäden an den Platten verursachen können und
  • dass der Aufschlag des Hagelkorns nahe der Achse des Steges eher keine Schäden verursacht, oder lediglich die sichelförmigen Anbrüche, die noch beschrieben werden.

Die Aussage "Allerdings sind die meisten hochwertigen Lichtplatten aus Polycarbonat oder Acrylglas in der Regel bis zu einer Hagelkorngröße von 22 mm beständig. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Hagelkörner unter 7 mm solche Schäden verursacht haben, ohne die Stege zu beschädigen." muss dann doch genauer untersucht werden:

  • Ein Hagelkorn mit 23 mm Durchmesser würde dann eine Stegdoppelplatte beschädigen, bei den vorliegenden Platten wären in jedem Fall auch zwei Stege beschädigt nach der Theorie der Autoren.
  • Es ist die Frage, ob alle Platten die Beständigkeit aufweisen und ob dies flächendeckend auf jeder Platte zutrifft
  • Eine weitere Frage wäre, ob dies auch für Platten zutrifft, die durch Materialveränderungen infolge Alterung beeinträchtigt sind.

 

2.4 Schlagversuche

Kurzfassung

Schlagversuche führten zu verschiedenen Beschädigungen.

Mit einem 4,9-mm-Metallbohrerschaft:

  • Ovallöcher zwischen den Zellstegen
  • Flankenrisse in der Oberschale

Mit einem 20-mm-Rundkopf-Blechtreibhammer:

  • Grobe Einbrüche
  • Flankenrisse, jedoch keine Rund- oder Ovallöcher

Die Ergebnisse zeigen, dass unterschiedliche Werkzeuge verschiedene Arten von Schäden verursachen.

 

Einschätzung

Ohne Einschätzung; die Versuchsergebnisse wurden nicht weiter thematisiert in Hinblick auf den beschriebenen  Hagelschaden.

 

2.5 Hagelschlagversuche

Kurzfassung

Die Hagelschlagprüfung am Süddeutschen Kunststoff-Zentrum (SKZ) in Würzburg wurde durchgeführt, um die Schäden an einer Stegplatte zu analysieren. Dabei kamen 20-mm- und 40-mm-Prüfkugeln mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 23 m/s zum Einsatz. Die Ergebnisse zeigten, dass die Löcher in der Stegplatte größer als die Prüfkugeln waren und Flankenrisse oder Trümmerbrüche aufwiesen, was nicht mit Hagelschlagschäden übereinstimmte.

Trotz dieser Ergebnisse "verpasst" der Prüfingenieur sein Gutachten mit dem Hinweis, dass im Internet ähnliche Schäden als Hagelschäden bezeichnet werden, was den Verdacht aufwarf, dass es sich möglicherweise doch um Hagelschlagschäden handeln könnte. Dieser Widerspruch zwischen den Prüfergebnissen und dem Schlusssatz des Gutachtens lässt Raum für Unsicherheiten bezüglich der Schadensursache, daher Unzufriedenheit des Autors über einen  Schlusssatz, der "verpasst" wurde.

 

Einschätzung

Der Laborprüfungstext ist nicht bekannt, kann demnach kaum kommentiert werden, das Ergebnis der Laborprüfung ist allerdings offen und nicht eindeutig. 

Anmerkung: Die Verwendung von "verpassen" impliziert oft, dass die Handlung gegen den Willen oder ohne Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person geschieht, Es ist eine saloppe, teils abwertende Ausdrucksweise (Duden)

 

2.6 Hagelkorngröße vs. Lochgröße

Kurzfassung

Mathematische Beweisführung zur Schadensursache:

Hagelkörner und Löcher: Die Löcher in der Stegplatte sind kleiner als 1 cm im Durchmesser und können daher nur durch kleine Hagelkörner verursacht worden sein. Ein Hagelkorn von 1 cm Durchmesser wiegt etwa 0,524 g.

Kinetische Energie: Bei einer normgerechten Hagelschlagprüfung mit 23 m/s (82 km/h) beträgt die kinetische Energie eines 1 cm Hagelkorns 0,138 J/m². Diese Energie reicht nicht aus, um ein Papiertaschentuch zu durchschlagen.

Schadensskalen: Laut TORRO-Skala treten Hagelschlagschäden erst ab > 20 J/m² auf, nach der ANELFA-Skala sogar erst ab > 50 J/m².

 

Einschätzung

Die Annahme, dass Hagelkörner nicht größer sein können als die Löcher, die sie in eine Stegdoppelplatte schlagen, ist nicht folgerichtig. Diese Schlussfolgerung basiert auf mehreren Missverständnissen:

  1. Lochgröße vs. Hagelkorngröße: Hagelkörner können durchaus größer sein als die Löcher, die sie verursachen. Die Lochgröße hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Aufprallenergie, dem Material der Platte und der Form des Hagelkorns.
  2. Kinetische Energie: Die Berechnung der kinetischen Energie ist korrekt, aber die Schlussfolgerung ist irreführend. Ein 1 cm großes Hagelkorn mit 0,138 J/m² kann durchaus Schäden verursachen, abhängig vom Material und der Struktur der getroffenen Oberfläche.
  3. Geschwindigkeit: Hagelkörner können deutlich höhere Geschwindigkeiten als 23 m/s erreichen, was die kinetische Energie erheblich erhöht.
  4. Schadensskalen: Die TORRO- und ANELFA-Skalen beziehen sich auf allgemeine Schadensmuster. Stegdoppelplatten können aufgrund ihrer Struktur und ihres Materials schon bei geringeren Energien beschädigt werden.
  5. Hier ist ein logischer Gedankenfehler festzustellen: Hagelschäden können erst ab Hagelgröße D > 23 mm entstehen, dann müssten die Hageleinschläge einen Durchmesser von 23 mm haben und bei vielen Doppelstegplatten (je nach Kammerbreite) auch mindestens zwei Stege beschädigen. Wie sehen dann nur diese möglichen Schäden aus? das würde bedeuten, dass es mehrere Löcher neben den Stegen geben müsste, bei jedem einzelnen Hagelschlag.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Größe der Löcher in Stegdoppelplatten kein zuverlässiger Indikator für die tatsächliche Größe der Hagelkörner ist. Hagelschäden an Stegplatten können durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, einschließlich der Hagelkorngröße, -geschwindigkeit und -form sowie der Eigenschaften des Materials der Stegplatte.

 

2.7 Ausschluss Hagelschlag

Kurzfassung

Ergebnis der mathematischen Beweisführung:

Schlussfolgerung: Die Löcher in der Lichtplatte können daher nicht durch Hagelschlag entstanden sein.

 

Einschätzung

Für dies Hypothese gibt es keine Beweisführung, sie ist auch schlichtweg falsch.

 

2.8 Andere Baustelle

Kurzfassung

Die Deckschichten der Doppelstegplatten sind 0,43 mm dick und ähneln thermoplastischen Folien. Bei überalterten Kunststoff-Dachbahnen treten sichelförmige Brüche auf, wie bei einer 22 Jahre alten, 0,8 mm dicken PVC-Dachbahn. Ähnliche Sichelbrüche wurden auch in der Oberschale der Doppelstegplatten festgestellt.

 

Einschätzung

Andere Baustelle, nicht vergleichbar und irrelevant für die Betrachtung von Hagelschäden auf Doppelstegplatten.

Die beschriebenen Phänomene an aufgebrachten Folien können nicht auf die statischen Tragwerke Doppelstegplatten übertragen werden.

2.9 BAM

Kurzfassung

Aufgrund widersprüchlicher Expertenmeinungen wurde der Fall an die BAM in Berlin weitergeleitet. Der zuständige Prüfingenieur stellte fest, dass die Schäden an den Doppelsteg-Lichtplatten durch Alterung verursacht wurden und Hagelschlag als Ursache ausgeschlossen werden kann.

 

Einschätzung

Konkrete Angaben wurden nicht gemacht, interessant wären die Untersuchungen der BAM zu den Unterschieden zwischen Einschlaglöchern und der selbstwirkenden Materialauflösungen.

 

3. Veröffentlichung Lange/Holzapfel 2)

In diesem zweiten Aufsatz mit einem aktuellen Hagelschaden an Doppeltstegplatten werden die Ausführungen des Aufsatzes Holzapfel 1) gewissermaßen neu aufgelegt, ohne neue Erkenntnisse vorzutragen.

Eine einzige Ergänzung erläutert die Angabe der Häufigkeit der Hagelschäden in Bezug auf die Himmelsrichtung mit dem Hinweis auf erhöhte Sonneneinstrahlung, was für die selbstwirkende Materialauflösung verantwortlich sein soll.

Es werden detailreichere Bilder des neuen Schadens an den Stegdoppelplatten vorgetragen.

Angaben zu den Platten, wie Steghöhe und Kammerbreite etc. werden nicht gemacht.

 

3.1 Sprache

Teilnehmer an unserem "SchadenSymposium extra" übten an der Sprache des Aufsatzes Lange/Holzapfel 2) Kritik.

Hier die KI Recherche:

Antwort perplexity-kI:

Die Häufung von Begriffen wie "namhaft", "faszinierende", "beeindruckender", "angesehen", "imposant", "ausgewiesener" usw. in einem technisch-wissenschaftlichen Aufsatz wird als Verwendung von Füllwörtern bezeichnet. Diese Wörter werden in der Fachsprache auch als "Blähwörter" oder "Flickwörter" bezeichnet.

Charakteristika von Füllwörtern

Füllwörter sind Wörter mit geringem Aussagewert, die zum Verständnis des Kontextes nicht notwendig sind. In wissenschaftlichen Texten erzeugen sie oft eine begriffliche Unschärfe, da sie entweder Distanz zur Aussage des Satzes aufbauen oder ihn um eine undeutliche Eigenschaft erweitern.

Eigenschaften von Füllwörtern in wissenschaftlichen Texten:

  1. Sie haben keinen oder nur einen geringen inhaltlichen Mehrwert
  2. Sie können meist weggelassen werden, ohne die Kernaussage zu verändern
  3. Sie können den Text aufblähen und den Lesefluss erschweren
  4. Sie vermitteln oft Unsicherheit und verringern die Seriosität des Textes

Auswirkungen auf die Textqualität

Die Verwendung solcher attributiven, wertenden oder emotionalen Ausdrücke in technisch-wissenschaftlichen Texten kann mehrere negative Auswirkungen haben:

  • Verringerung der Objektivität: Wissenschaftliche Texte sollten neutral und objektiv sein. Wertende Ausdrücke können diese Objektivität beeinträchtigen.
  • Ablenkung vom Inhalt: Statt sich auf die faktischen Informationen zu konzentrieren, lenken solche Ausdrücke die Aufmerksamkeit des Lesers auf subjektive Einschätzungen.
  • Verschlechterung des Leseflusses: Übermäßiger Gebrauch von Füllwörtern kann zu ineffizienten Satzgebilden und leseflusshemmenden Verschachtelungen führen.
  • Mangelnde Präzision: In der Wissenschaft ist Präzision wichtig. Vage oder übertriebene Ausdrücke können die Genauigkeit der Darstellung beeinträchtigen.

Empfehlungen für wissenschaftliches Schreiben

Für eine klare und präzise wissenschaftliche Ausdrucksweise wird empfohlen:

  • Füllwörter zu vermeiden und sich auf sachliche, informative Aussagen zu konzentrieren
  • Wertende Adjektive durch konkrete, messbare Beschreibungen zu ersetzen
  • Den Text kritisch zu überprüfen und überflüssige Attribute zu streichen
  • Sich auf die Vermittlung von fachspezifischen Informationen zu konzentrieren
  • Durch die Vermeidung von Füllwörtern und wertenden Ausdrücken kann die Qualität und Seriosität eines technisch-wissenschaftlichen Aufsatzes erheblich gesteigert werden.

(Anmerkung zu diesem Punkt: die Website SchadenSeminar.de dient in erster Linie Studierenden des Berliner SchadenSeminar, z.B. unserem QBS-Seminar Technisch-Wissenschaftliches Arbeiten/Gutachten.

 

3.2 Schadenausmaß endemisch; Himmelsrichtungen

Es wurde lediglich wiederholt, dass bei Holzapfel 1) darauf hingewiesen wurde, dass

  • 80 % der Schäden auf der West-Südwestseite und
  • 20 % der Schäden auf der Ost-Nordostseite

festgestellt wurden.

Bei Lange/Holzapfel2 ist der Bildunterschrift zu Abb. 3 zu entnehmen, dass es sich bei dem zweiten Schaden um die „Unbeschädigte Nordostansicht der Dachreiter“ handelt. Offensichtlich gab es auf dieser Seite keine Hagelschäden.

Erst in der Zusammenfassung wird festgestellt: „Besonders bemerkenswert war die Abhängigkeit der Schadensqualität und -quantität von der Sonneneinstrahlung. Dieser Bezug findet sich auch im früheren Beitrag von Walter Holzapfel, der ähnliche Schäden an Stegkammerplatten untersuchte.“

Sollte der Aufsatz Holzapfel 1) gemeint sein: Dort ist dieser Bezug nicht zu finden.

 

Allerdings kann zugestimmt werden, dass Stegkammerplatten, die einer stärkeren und längeren Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, durchaus schneller altern können.

4. Hagelschaden oder was sonst?

4.1 Einschlaglöcher vs. Selbstwirkende Materialauflösung

Es stellt sich die Frage, wie die Lochbildung bei einem typischen und gesicherten Hagelschlag aussieht und wie er sich von evtl. selbstwirkenden Lochbildungen unterscheidet

Hagelschlag

Löcher in Stegdoppelplatten, die eindeutig durch Hagelschlag entstanden sind, weil z.B. Zeugen und auch sachverständige Zeugen dies gesehen und erlebt haben, zeichnen sich oft aus, dass die ausgeschlagene Materialfläche in der Kammer liegen bleiben, oft dem Gefälle der Platte nach räumlich etwas versetzt.

 

 

Bild 1 Hagelschlag-Löcher in Stegdoppelplatten, Einschlag immer zwischen den Stegen

Bild 2 Hagelschlag auf Stegdoppelplatte, von unten fotografiert, gut zu erkennen: das ausgeschlagene Material zwischen zwei Stegen.


4.2  Selbstwirkende Materialauflösung

Bild 3 Bild "Abb. 5:" aus Beitrag Lange/Holzapfel 2), grafisch kommentiert

In der Abb. 5: Sichelartige Ausbrüche im Aufsatz Lange/Holzapfel werden drei Phasen eines Hagelschlages gut aufgezeigt:

  1. Rote Pfeile: Die „sichelartigen Ausbrüche“ scheinen doch eher Anbrüche zu sein
  2. Grüne Pfeile: hier sind schon Lochbildungen erkennbar, die abgetrennten Teile sind noch zu sehen, weil z.B. noch nicht ganz abgebrochen
  3. Blaue Pfeile: Aus der Fotoperspektive sind nur Löcher zu sehen, die ausgebrochenen Teile liegen wahrscheinlich in der Stegkammer; dazu gibt es leider keinerlei Feststellungen.

 


Eine konkrete Beschreibung der angedachten "selbstwirkende Materialauflösung" findet man nicht in den beiden beschriebenen Beiträgen bei

  • Aufsatz Holzapfel und in den dort zitierten Gutachten des
  • Kunststoffzentrum Würzburg bzw.
  • In der etwas anders beschriebenen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM
  • Aufsatz Lange

Hier wäre eine Erklärung der vier Autoren hilfreich, die ja allesamt Hagelschlag ausschließen, wie diese biologisch-mikrobiellen-spannungsbelasteten-strukturelle Materialauflösungen von statten gehen sollen.

Holzapfel schreibt in seinem ersten Aufsatz, dass bei den damals untersuchten Schäden zwei Sachverständige und zwei Prüfinstitute anders als er von einem Hagelschlag ausgingen – eine paradoxe Situation wenn jetzt wiederum zwei Sachverständige und zwei (oder 1,5) Institute für Contra-Hagelschlag stehen.

Es fehlt für die Hypothese, dass es sich „höchstwahrscheinlich“ (90-protzendige Sicherheit) nicht um Hagelschlag handelt, sondern um selbstwirkende Materialauflösungen, eine schlüssige Beweisführung.

Es müsste der Entstehungs- und Entwicklungsprozess der sichelförmigen Anbrüche, die sich ja auch noch weiter entwickeln müssen zu teilweisen und ganzen Löchern, erklärt werden.

Die selbstwirkende Perforation wird mit Materialermüdung und Spannungen im Material begründet, hier stellt sich die Frage, welche Spannungen vorhanden sein müssen, um die sichelförmigen Anbrüche zur Lochbildung zu vollenden.

Oder handelt es sich um unterschiedliche Schadenergebnisse?: teilweise gibt es Sichelbildungen, teilweise Lochbildungen? Wie wäre das zu erklären?

Die ausgebrochenen Kunststoffteilchen sind nicht weiter beschrieben, bei einem längeren Entstehungsprozess als beim akuten Hagelschaden müssten die Abrisskanten Unterschiede aufweisen.

Über die Entwicklungs- und Entstehungszeitabläufe gibt es auch keine Hinweise, muss man sich spontane, schnelle Entwicklungen vorstellen oder handelt es sich dabei um Allmählichkeitsschäden.

Bei der Möglichkeit von Allmählichkeitsschäden stellt sich die Frage, warum viele Löcher in unmittelbarer Nachbarschaft im Verlauf einer Kammer auftreten: wenn das erste Loch vorhanden ist, welche Spannungen können ein weiteres Loch verursachen?

Aus den beiden Veröffentlichungen geht nicht hervor, ob in den Gutachten zu den Schäden eine Schadensgeschichte rekonstruiert wurde mit Hinweisen, z.B. wann die Stegplatten noch unbeschädigt waren (Begehung und Inspektion von  Dachdecker, Facility Management etc.).

Bei der Theorie der selbstwirkenden Materialauflösung mit einhergehender Perforation müsste noch einiges erläutert werden, da man sie nicht wirklich kritisieren kann, wenn sie nicht erklärt ist.

 

4.3 Plausible Begründung Hagelschlag

Eine plausible Begründung für die Schadenereignisse sind Hagelbeaufschlagungen, am Beispiel Bild 3:

  1. Rote Pfeile: Die sichelartigen Anbrüche sind Ergebnis von Hagelschlag im Bereich des Steges. Dieser nimmt viel Kraft auf, teilweise gibt es im Randbereich noch Beschädigungen - siehe Grafik 2, Lastfall 2
  2. Grüne Pfeile: Der Hagelschlag perforiert die Stegdoppelplatte nicht vollständig, die abgetrennten Teile haften noch punktuell an der Deckplatte  - siehe Grafik 1, Lastfall 1
  3. Blaue Pfeile: Der Hagelschlag perforiert die Deckplatte, die abgetrennten Teile müssten sich in der Kammer befinden  - siehe Grafik 1, Lastfall 1
  4. Ohne Beschädigungen: Je nach Stärke der einwirkenden Kraft wirkt diese nicht auf die Platte, sondern direkt nach unten auf den Steg der Stegdoppelplatte und wird so in dem statischen System der Konstruktion verteilt - siehe Grafik 3, Lastfall 3; bei stärkerem Beschlag können sich die sichelartigen Anbrüche bilden. Bei Vergrößerung des Bild 3 ist zu erkennen, dass die sichelartigen Beschädigungen teilweise auch in der Mitte der Stege beginnen und dann in Richtung Kammermitte verlaufen.
  5. Vouten? Die konkret beschädigten Platten in beiden Berichten sind nicht weiter beschrieben in Bezug auf Hersteller und Konstruktion. Ein Querschnitt durch eine sichelförmige Beschädigung wäre hier angebracht gewesen, auch bezüglich der Verbindung Steg zu Ober- und Unterplatten. Nachfolgendes Beispiel zeigt den Querschnitt einer Platte aus der ETA-16/0710. Gut zu erkennen die viertelrund ausgebildeten Vouten der Steg-Plattenverbindung. Eine Voute ist eine dreieckförmige, hier viertelkreisförmig, Abschrägung eines Auflagers, die Verbreiterung einer sonst gleichmäßig breiten Stütze unter dem Auflager am Übergang einer Säule oder eines Pfeilers in eine Decke oder eine Wand. Durch die Voute wird der Kraftfluss gleichmäßiger, was statisch und wirtschaftlich von Vorteil ist.
    Statisch werden Vouten als Rahmenecken behandelt. Warum an diesem statisch stabilen Punkt eine selbsttätige Materialauflösung beginnen soll, müsste noch nachgewiesen werden.

Grafik 4: Auszug aus ETA-16/0710 Europäische Technische Bewertung, siehe Linkverzeichnis 

 

4.4 Brüchigkeit durch Alterungsprozesse

Bei diesem Punkt besteht Einigkeit. Auch der Hinweis bei Lange, dass In einigen Fällen die Platten auf der südwestlichen Seite neben vollständig zerstörten Platten nahezu unversehrt waren, dies galt insbesondere für die neueren oder jüngeren Platten.

Allerdings gibt es auch unterschiedliche Schadenhäufigkeiten auf einzelnen Platten, auf Abb.3 bei Lange/Holzapfel 2) ist dies auch zu erkennen.

Besser aber auf unseren Bildern 4 bis 8 sind unterschiedliche Einfärbungen der Platten zu erkennen.

Die unregelmäßige Färbung und Vergilbung der Platten sowie die Konzentration von Hagelschäden in diesen Bereichen lassen sich technisch erklären und bestätigen die Vermutung eines ungleichmäßig aufgetragenen UV-Schutzes. Bei der Fertigung der Platten gibt es keine Qualitätskontrolle über die gleichmäßige Verteilung des UV-Schutzes, das Ergebnis sind bei gealterten Platten die hellen und bräunlichen Streifen: die hellen Streifen hatten genügend UV-Schutz aufgetragen, daher keine schnelle Alterung und daher keine oder weniger Hagelbeschädigungen.

 

Schäden durch natürliche Alterungen 

Auf unserem Bild 9 gut zu erkennen: Längsrisse in der Oberschicht entlang der Stege.

 

Ursache der Verfärbung

Die gelblich-bräunlichen Verfärbungen in Streifen auf den Stegplatten sind höchstwahrscheinlich auf eine ungleichmäßige Verteilung der UV-Schutzschicht zurückzuführen. Im Herstellungsprozess wird üblicherweise durch Coextrusion eine Polycarbonat-Schutzschicht mit UV-absorbierenden Additiven aufgebracht. Diese Schicht sollte für den Einsatz in Mitteleuropa eine Dicke von etwa 40-50 µm aufweisen und gleichmäßig über die gesamte Plattenbreite verteilt sein.

 

Auswirkungen auf die Hagelbeständigkeit

Die Annahme, dass in den verfärbten Bereichen vermehrt Hagelschäden auftreten, ist plausibel. In diesen Zonen ist die UV-Schutzschicht offenbar dünner, was zu einer verringerten Witterungsbeständigkeit führt. Dies hat zur Folge, dass das Material in diesen Bereichen schneller altert und an mechanischer Stabilität verliert, wodurch es anfälliger für Hagelschäden wird.

 

Technische Erklärung

Die ungleichmäßige Verteilung der UV-Schutzschicht, insbesondere eine zu dünne Schicht in der Mitte der Platten, führt im Laufe der Zeit zu einer unterschiedlichen Alterung des Materials. Die Bereiche mit weniger UV-Schutz sind der Sonneneinstrahlung stärker ausgesetzt, was zu einer schnelleren Degradation des Polycarbonats führt. Dies äußert sich in Verfärbungen und einer verringerten mechanischen Stabilität.

 

Schlussfolgerung

Die beobachteten Phänomene - unregelmäßige Färbung, Vergilbung und konzentrierte Hagelschäden - sind höchstwahrscheinlich auf Unregelmäßigkeiten im Herstellungsprozess zurückzuführen, insbesondere auf eine ungleichmäßige Auftragung der UV-Schutzschicht. Diese technische Erklärung steht im Einklang mit den Beobachtungen und erklärt sowohl die optischen als auch die mechanischen Veränderungen der Platten. Eine Verbesserung der Produktionsqualität, insbesondere hinsichtlich der gleichmäßigen Auftragung der UV-Schutzschicht, könnte diese Probleme in Zukunft minimieren.

Vor allem gilt: diese Platten haben nur eine begrenzte Lebensdauer, je nach Herstellungsqualität und äußeren Bedingungen 10-20 Jahre.

 

Die Einflussfaktoren aller Kategorien der DIN ISO 15686 können die Lebensdauern der Stegdoppelplatten beeinflussen:

- Siehe Ritter  3)

Tabelle 1 DIN ISO 15686-4 (2003) Einflussfaktoren auf Lebensdauer

Ausblick:

Lebenszyklusphasen eines Gebäudes nach DIN EN 15804

Die DIN EN 15804 ist eine Norm, die sicherstellt, dass Umweltproduktdeklarationen (EPDs) für Bauprodukte, Bauleistungen und Bauprozesse einheitlich erstellt, überprüft und dargestellt werden. Sie definiert die grundlegenden Produktkategorie-Regeln (core PCR) und dient als Basis für die Bewertung und Beschreibung von Bauwerken im Bausektor. 

z.B. Modul B - Nutzungsphase B1 – B7

B1 Nutzung

B2 Instandhaltung

B3 Reparatur

B4 Ersatz

B5 Umbau / Erneuerung 

B6 Betrieblicher Energieeinsatz

B7 Betrieblicher Wassereinsatz

Tabelle 2 Lebenszyklusphasen nach DIN EN 15804, www.gebaeudeforum.de


Bild 4 Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag

Bild 5 Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag


Bild 6 Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag

Bild 7 Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag


Bild 8 Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag

Bild 9 Stegdoppelplatten Alterungsbeschädigung Längsrisse


4.5 Noch mal: Himmelsrichtungen

Die Himmelsrichtung bei Hagelschäden ist von Interesse, es stellt sich die Frage, ob es eine vorherrschende Himmelsrichtung bei Hagelschlag gibt.

Forscher am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten daran, die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Hagelereignissen in Deutschland zu evaluieren und zu quantifizieren.

Ihr Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis der Hagelrisiken im gesamten Bundesgebiet zu entwickeln und präzise Vorhersagen über potenzielle Hagelschäden zu ermöglichen.

Unsere Frage an die Forschungsstelle: Gibt es Informationen zu Forschungen, ob beim Hagelschlag in Deutschland oder in speziellen Regionen eine Himmelsrichtung vorherrscht, aus der die Hagelkörner aufschlagen?

 

Aus der Antwort des KIT:

"Direkt Forschung bzw. Messdaten hierzu gibt es nicht. Allerdings kann ich hierzu sagen, dass Gewitter (und damit möglicher verbundener Hagelschlag) statistisch betrachtet, in der Regel in Deutschland aus der Südwestlichen Richtung kommen (aber eben nicht nur). Zusätzlich kann es sein, dass man ggf. "bodennah" ortsspezifische Strömungscharakterisika mit berücksichtigen muss."

Himmelsrichtungen zweifach interessant:

  1. Sonnenseitig erhöhte Belastung auf das Material der Stegdoppelplatten
  2. Hagel vorwiegend aus der gleichen Richtung beschädigt die bereits geschwächten Platten

Auf den Bildern 4, 5 und 6 ist gut zu erkennen, dass der Hagel den intakten, helleren Flächen, keinen Schaden zufügt.

 

4.6 Recherche Hagelereignis

In den beiden zu besprechenden Veröffentlichungen gibt es keine Hinweise auf mögliche und evtl. zeitnahe Hagelereignisse vor Feststellung der Schäden.

In einem Schadengutachten bezüglich Hagelschaden sollten die Gutachter in jedem Fall eine Recherche vornehmen, auch wenn sie nicht von einem Hagelschlag ausgehen.

Hagelschlag auf Stegdoppelplatten wird häufig nicht sofort bemerkt, weil der Wassereintritt durch Regenwasser je nach Konstruktionsart gering ist.

Ein Versicherungsnehmer oder sein Facility Management ist gut beraten, regelmäßige Begehungen der Außenbauteile vorzunehmen, insbesondere nach Hagelmeldungen in der Region. Diese Begehungen sollten an den neuralgischen Punkten fotografisch dokumentiert werden. So kann man in der Lage sein nachzuweisen, dass eine Dachfläche vor einem Hagelereignis in Ordnung war.

Erste Hagelrecherche

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten von verschiedenen Wetterdienstleistern, eine Übersicht kann gerne über unsere Kommentarfunktion von den Lesern gegeben werden.

Nachfolgendes Beispiel von www.Meteoarchiv.de kann erste Hinweise geben. Sollten die sich verfestigen, bietet sich eine Gutachterliche Stellungnahme durch Wetterdienstleister an.

Mitentscheident für Hagelschäden sind neben der Einschlagrichtung auch die

  • Windgeschwindigkeit sowie die
  • Einfallswinkel der Hagelkörner

Nach dem Ortstermin sollten Hinweise dazu bei den Wetterdaten recherchiert werden.

 

Bild 9 Auszug aus www.meteoarchiv.de - Hagelereignisse am 22.5.2024 in Nord-Ostdeutschland

 

4.7 Polycarbonatstegkammerplatten durch Hagelschlag nicht zu beschädigen?

Diese Frage muss klar mit nein beantwortet werden. Die Schadensbilder bei Holzapfel 1) und Lange/Holzapfel 2) entsprechen den üblichen Schadensbildern von Hagelschäden auf Stegdoppelplatten.

Die alternative Schadensursachen der Autoren Holzapfel und Lange, von uns "selbstwirkende Materialauflösung" genannt, ist in den Artikeln nicht weiter beschrieben worden, es handelt sich um Annahmen.

 

4.8  Europäische Technische Bewertung

Die hier schon angesprochene Europäische Technische Bewertung ETA-16/0710 vom 28. März 201 wollen wir empfehlen zur Abklärung bei Gutachten im Bereich selbsttragende lichtdurchlässige Dachbausysteme.

Eine ETA (Europäische Technische Bewertung) ist ein offizielles technisches Dokument, das von einer benannten Technischen Bewertungsstelle - in diesem Fall dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) - für Bauprodukte ausgestellt wird.

 

Hauptmerkmale einer ETA

  • Wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ausgestellt
  • Dient zur technischen Beschreibung und Bewertung von Bauprodukten
  • Enthält detaillierte Informationen über:
    • Produktbeschreibung
    • Verwendungszweck
    • Technische Leistungsmerkmale
    • Prüfergebnisse

Zweck der ETA

  • Ermöglicht die Konformitätsbewertung von Bauprodukten in Europa
  • Bescheinigt die Leistungsfähigkeit und Eignung eines Produkts für bestimmte Anwendungen
  • Unterstützt den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union

In der vorliegenden ETA wird beispielsweise das Dachbausystem "JET-Vario-Norm" umfassend technisch bewertet und beschrieben.

Punkt 1.1 beschreibt Aufbau des Bausatzes "Dachbaussystem".

Im Unterpunkt 1.1.1 findet man Informationen zu einsetzbaren Stegplatten aus Polycarbonat (PC), die nach der Norm EN 161533 verwendet werden dürfen 4), weiter die Beschreibung: "Die Stegplatten weisen unverfüllte Hohlkammern auf und besitzen auf der Außenseite, die unverwechselbar gekennzeichnet sein muss, einen Oberflächenschutz gegen Witterungseinflüsse"

Verschiedene Merkmale werden unter Punkt 3 beschrieben, z.B.: Berücksichtigung

  • des Einflusses der Lastdauer 
  • Berücksichtigung Alterungs- und Umgebungseinflüsse 
  • Berücksichtigung des Einflusses der Temperatureinwirkung 

Für diese drei Merkmale wird auf Anhang B1 verwiesen, der wichtige Informationen zu den mechanischen Eigenschaften des beschriebenen Dachbausystems enthält:

 

Einflussfaktoren B1

  • Lastdauer
  • Alterungs- und Umgebungseinflüsse
  • Temperatureinwirkung

Charakteristische Bauteilwiderstände B2

  • Tabellen mit den charakteristischen Bauteilwiderständen der Stegplatten für Auflast und abhebende Last in kN/m².
  • Diese Werte gelten bei Einhaltung der Auflagerbedingungen nach Anhang A 2.1 bis A 2.3.

Diese Faktoren müssen bei der Bemessung des Dachsystems berücksichtigt werden, um die Langzeitfestigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

5. Schadenhöhe Neuwert / Zeitwert

Bei Sach- und Haftpflicht-Versicherungsfällen stellt sich immer auch die Frage nach dem Zeitwert.

Auch bei einer Neuwertversicherung wird im Haftpflichtfall nur der Zeitwert zu regressieren sein.

Die Zeitwerte der betroffenen Stegdoppelplatten in den Beiträgen Holzapfel und Lange gehen unserer Einschätzung in Richtung 0%.

 

Dies muss auch bei einer Risikobewertung von Firmen berücksichtigt werden, die wichtige Lager- und Produktionsstätten mit dieser Eindeckung schützen wollen. Es bleibt ein betriebliches Risiko für die Unternehmen, wenn Dachdeckungen dieser Art erst nach den eingetretenen Hagelschäden ertüchtigt werden.

 

5.1 Juristische Einschätzung

Eine juristische Bewertung wollen wir sachverständigenseits nicht vornehmen, allerdings muss in diesem Zusammenhang auf das  Saarländisches OLG, Urteil vom 12.04.2006 - 5 U 496/05 - 53, verwiesen werden.

Kurzfassung www.perplexity.ai:

Das Urteil befasst sich mit einem Fall von Sturmschäden an einem Gebäude, insbesondere mit der Ablösung von Teilen des Außenputzes. Die Kernpunkte des Urteils sind:

  1. Sturmbedingte Schäden: Das Gericht entschied, dass die Ablösung von Teilen des Verputzes als sturmbedingt angesehen werden kann, selbst wenn bereits vorher Schwachstellen im Putz vorhanden waren.
  2. Vorschädigung: Die Existenz von Hohlstellen im Putz, die den Putz geschwächt hatten, schloss die Einstufung als Sturmschaden nicht aus.
  3. Versicherungsleistung: Das Urteil hat Auswirkungen auf die Frage, wann eine Versicherung für solche Schäden aufkommen muss. Es impliziert, dass Versicherungen auch dann zahlen müssen, wenn der Sturm nicht die alleinige Ursache für den Schaden war, sondern lediglich der auslösende Faktor für einen bereits geschwächten Baubereich.
  4. Kausalität: Das Gericht scheint eine erweiterte Sichtweise auf die Kausalität zwischen Sturmereignis und Schaden angewandt zu haben, indem es auch indirekte Folgen des Sturms berücksichtigte.

Dieses Urteil ist bedeutsam für Hausbesitzer und Versicherungen, da es die Definition von sturmbedingten Schäden erweitert und somit potenziell den Umfang der Versicherungsleistungen bei Sturmschäden vergrößert. Es unterstreicht die Notwendigkeit, jeden Fall individuell zu betrachten und nicht pauschal Schäden aufgrund von Vorschädigungen abzulehnen.

Hagelschäden auf gealterte, nicht mehr hagelsichere Stegdoppelplatten sind sicherlich zu regulieren, wenn sie die normalen Funktionen wie Regensicherheit, Sturmsicherheit usw. vor dem Hagelschlag noch erfüllt haben.

Der Hagelschlag ist in diesen Fällen nicht die alleinige Ursache für den Schaden aber der auslösende Faktor für den bereits geschwächten Baubereich (Anlehnung an Urteil OLG).

 

Die Bewertung bei Holzapfel 1) zu den Prägutachten ist schlüssig, sollte aber auch für die beiden besprochenen Artikel  gelten:

  • Kritische Betrachtung der Expertenmeinungen
  • Expertenmeinungen ohne spekulative Aussagen
  • ausreichende Beweiskraft
  • Ein schlüssiger Nachweis der Schadensursachen muss geführt werden,
  • zumindest ein ernsthaftes Bemühen darum erkennbar sein.

Sollten die vorgestellten Schäden tatsächlich nicht durch Hagelschlag verursacht worden sein, wäre eine wissenschaftlich-technische Beweisführung erforderlich, die mit den beiden besprochenen Artikeln nicht erbracht ist.

 

5.2 Versicherungsverträge

Von Sachverständigen kann nur verlangt werden, sich zu Schadenursachen, zum Neuwert und zum Zeitwert der Immobilie und des Schadens fachlich zu äußern.

Bei den beschriebenen Fällen gehen wir davon aus, dass der Hagelschlag nicht die alleinige Ursache für den Schaden war, sondern lediglich der auslösende Faktor für bereits geschwächte Stegdoppelplatten.

Das Risiko liegt hier sicherlich beim Versicherer, wenn er den Versicherungswert nach § VVG definiert als Zeitwert über Versicherungsverträge zum Neuwert vereinbart.

Auch die derzeitigen Konstruktionen des Zeitwertvorbehaltes ziehen hier nicht, weil es keine Hinweise gibt, dass die betreffenden Immobilien insgesamt unter dem vereinbarten Wert (meist 40%) liegen.

Versicherer könnten bestimmte Bauelement, wie Dach und Fassade, unter den Zeitwertvorbehalt stellen, alleine wegen des Wettbewerbs lässt sich das kaum realisieren.

In der Luftfahrt gibt es für bestimmte Bauteile längste Lebensdauern; auch wenn die Teile hervorragend aussehen und sicher wirken, müssen sie nach einer bestimmten Zeit ausgetauscht werden. Diese hohen Sicherheitsstandards lassen sich im Baubereich natürlich nicht umsetzen, wobei neue Bauteile auch Risiken bergen können.

Hier wäre vielleicht noch ein Prämienmodell für bestimmte regelmäßige Ertüchtigungen schadenintoleranter Baustoffe, Bauteile und Bauarten denkbar.

 

5.3 Beratung Versicherungsnehmer

In beiden beschriebenen Schadensfällen haben die Versicherungsnehmer offensichtlich große Summen für die Sanierung der Schäden von ihren Sachversicherungen nicht ersetzt bekommen.

Versicherungsnehmern muss dringend empfohlen werden, sich bei kritischen Regulierungen von geeigneten Juristen zum Versicherungsrecht und von Sachverständigen für Sachschäden zu Schadensursachen und Schadenshöhen beraten zu lassen.

Versicherungsnehmer, die für ihr Unternehmen ein Risikomanagement betreiben, sollten ihre versicherten Risiken regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungsverträge anpassen, insbesondere aber alle Außenbauteile von Fachleuten jährlich inspizieren lassen und bei Bedarf durch entsprechende Ertüchtigungs- und Austauschmaßnahmen das Schadensrisiko reduzieren; diese Inspektionen sollten auch fotografisch dokumentiert werden.

Versicherungsnehmern mit einer abgelehnten Regulierung ihrer Schäden an Stegdoppelplatten auf Basis der "selbstwirkenden Materialauflösung" wird empfohlen, mit dem Versicherer eine Nachregulierung vorzunehmen. Es gibt verschiedene Beispiele von unterlassenen Regulierungen auf Grund falscher Voraussetzungen in der Vergangenheit, bei denen Versicherer keine Probleme hatten, eine Nachregulierung vorzunehmen.

 

5.4 Schadentollerante oder schadenintollerante Bauweise?

Nach dem Hagelschaden stellt sich die Frage der Sanierung, dieser Punkt soll in einer speziellen Studie vorgestellt werden, allerdings kann die Problematik hier gerne mitdiskutiert werden. Es stellen sich Fragen wie

  • kann man lediglich die einzelnen Doppelstegplatten austauschen oder muss das ganze System erneuert werden?
  • gibt es die Produkte bzw. die Hersteller noch?
  • gibt es noch gültige Zulassungen für das sanierte Dachbausystem aus alten und neuen Elementen?
  • sind evtl. Mehrfachstegplatten aus energetischen Vorschriften erforderlich?
  • gibt es Auswirkungen in der Tragwerksplanung, sind z.B. erhöhte Schneelasten zu berücksichtigen?

Die Liste kann fortgesetzt werden und soll nur den Sachverständigen und Regulierern bei der Herangehensweise an die Sanierung von Sachschäden bei Doppelstegplatten behilflich sein.

 

6. Zusammenfassung

Dieser Artikel befasst sich kritisch mit zwei veröffentlichten Beiträgen über Schadenereignisse an Polycarbonat-Stegdoppel-Lichtplatten. Die Hauptpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Hintergrund

  • Zwei Aufsätze von Holzapfel sowie Lange/Holzapfel beschreiben Schäden an Polycarbonat-Lichtplatten
  • Die Autoren argumentieren, dass die Schäden nicht durch Hagelschlag, sondern durch Materialermüdung und selbstwirkende Materialauflösung verursacht wurden

Kritische Analyse

Schadenbild und Ursachen:

  • Die ungleichmäßige Verteilung der Schäden (80% auf WSW-Seite, 20% auf ONO-Seite) wird von den Autoren als wichtiger Befund hervorgehoben
  • Die Argumentation, dass Hagelkörner nicht größer als die verursachten Löcher sein können, wird als unlogisch kritisiert
  • Die mathematische Beweisführung zur Ausschließung von Hagelschlag als Ursache wird als fehlerhaft eingestuft

Materialprüfungen:

  • Schlag- und Hagelschlagversuche wurden durchgeführt, deren Ergebnisse jedoch nicht eindeutig interpretiert wurden
  • Ein Gutachten des Süddeutschen Kunststoff-Zentrums (SKZ) lieferte widersprüchliche Aussagen

Alternativer Erklärungsansatz:

  • Der Artikel argumentiert, dass Hagelschlag durchaus die Ursache für die Schäden sein kann, insbesondere bei bereits durch Alter und Sonneneinstrahlung geschwächten Platten

Rechtliche und versicherungstechnische Aspekte

  • Die Problematik von Neuwert und Zeitwert bei der Schadensregulierung wird erläutert
  • Ein Urteil des Saarländischen OLG wird zitiert, das zwischen dem "auslösenden Faktor" und der "alleinigen Ursache" für Schäden unterscheidet

Empfehlungen

  • Für Risikoeinschätzung, Schadenbegutachtung und Regulierung werden Empfehlungen gegeben

Der Artikel betont die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von Schadenereignissen an Polycarbonat-Stegdoppel-Lichtplatten und stellt die Schlussfolgerungen der ursprünglichen Aufsätze in Frage.


Links

Literatur

  • 1)  Holzapfel, Walter: Hagel oder nicht? In: DDH Das Dachdeckerhandwerk 140 (2019), Nr. 1/2, S. 22-23
  • 2)  Lange, Stefan / Holzapfel, Walter: Dachreiter im Fokus – wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist!" In:  Bausachverständige (www.bausv.online) Ausgabe 1/2024, Seite 19 bis 21
  • 3)  Ritter, Frank: Lebensdauer von Bauteilen und Bauelementen, Modellierung und praxisnahe Prognose, 1. Auflage Darmstadt, 2011 Dissertation Institut für Massivbau, Technische Universität Darmstadt; Heft 22, ISBN 978-3-942886-00-0, http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/2649/1/RitterLebensdauer.pdf
  • 4)  DIN EN 16153:2015-05 Lichtdurchlässige, flache Stegmehrfachplatten aus Polycarbonat (PC) für Innen- und
    Außenanwendungen an Dächern, Wänden und Decken - Anforderungen und Prüfverfahren;
    Deutsche Fassung EN 16153:2013+A1:2015

Abbildungsnachweise

Bild, Tabelle, Grafik anklicken zum vergrößern


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Abbildung

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Beschreibung

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Autor

Cover  

Dirk Schneider

Bild 1 Hagelschlag-Löcher in Stegdoppelplatten, Einschlag immer zwischen den Stegen

Norbert Reimann

Bild 2 Hagelschlag auf Stegdoppelplatte, von unten fotografiert, gut zu erkennen: das ausgeschlagene Material zwischen zwei Stegen. Norbert Reimann
Bild 3

Bild "Abb. 5:" aus Beitrag Lange/Holzapfel 2), grafisch kommentiert

(Pfeil-Kommentare)

ILS-Bau-Consulting

(Norbert Reimann)

Bild 4  Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag Dirk Schneider
Bild 5  Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag Dirk Schneider
Bild 6  Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag Dirk Schneider
Bild 7  Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag Dirk Schneider
Bild 8  Stegdoppelplatten, Oberflächenveränderung, Hagelschlag Dirk Schneider
Bild 9 Bild 9 Stegdoppelplatten Alterungsbeschädigung Längsrisse Dirk Schneider
     
Grafik 1 Stegdoppelplatte, Hagelkorn Lastfall 1 mittig Norbert Reimann
Grafik 2 Stegdoppelplatte, Hagelkorn Lastfall 2 neben Steg Norbert Reimann
Grafik 3 Stegdoppelplatte, Hagelkorn Lastfall 3, auf Steg Norbert Reimann
Grafik 4 Auszug aus ETA-16/0710 Europäische Technische Bewertung, siehe Linkverzeichnis  
     
Tabelle 1 DIN ISO 15686-4 (2003) Einflussfaktoren auf Lebensdauer  
Tabelle 2 Lebenszyklusphasen nach DIN EN 15804 www.gebaeudeforum.de

Autoren

Dirk Schneider, Architekt, Dipl. Ing. 

Architektur- & Sachverständigenbüro Schneider

 

Bamberger Straße 31

96135 Stegaurach

Telefon: +49 951 30 270 20

mail@arc-sv.de

www.arc-sv.de

Norbert Reimann, Dipl.-Ing.

Berliner SchadenSeminar WRS eG i.G.

Steinbeis-Beratungszentrum Werte.Risiken.Schäden.

Rausendorffweg 2

13503 Berlin

Telefon: +49 30 577 124 15

norbert.reimann@schadenseminar.de

www.schadenseminar.de/cv-norbert-reimann


Zitierhilfe

Reimann, N. & Schneider, D. (2024, 04. Dezember). Verhagelt. SchadenSeminar. https://www.schadenseminar.de/verhagelt/ (abgerufen am 00. Monat Jahr).


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