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Sachverständigenverfahren, konservativ beschrieben oder nur angedeutet

Sachverständigenverfahren sind ein geregelter, außergerichtlicher Prozess, der meist dann zum Einsatz kommt, wenn es zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gebäudeversicherung zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe eines Schadens kommt.

Das Verfahren wurde schon 1905 im Entwurf des Versicherungsvertragsgesetzes aufgeführt und war in allen Gesetzesänderungen enthalten: es gilt dann, wenn es im Versicherungsvertrag bzgl. in den dazugehörenden Vertragsbedingungen vereinbart ist. Neuere Vertragsbedingungen weichen von den bisherigen konservativen, ausführlichen Beschreibungen ab, und nehmen dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ein Sachverständigenverfahren zu verlangen.

Vereinbarungen Sachverständigenverfahren in den Versicherungsbedingungen

Nicht in allen Vertragsbedingungen zu Immobilien-Sachversicherungen sind Sachverständigenverfahren vereinbart und beschrieben, z.B. in den

  • Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung, z.B. AGlB 2016
  • Älteren Bedingungen bei ehemaligen Monopolversicherungen

In der Hauptzahl der Bedingungen sind Sachverständigenverfahren zumindest beschrieben, es gibt im wesentlichen zwei Unterscheidungen:

  • konservativ beschriebene Sachverständigenverfahren und
  • nur angedeutete Sachverständigenverfahren

Konservativ beschriebenen Sachverständigenverfahren

Damit sind Beschreibungen gemeint, bei denen die Versicherungsnehmer das Sachverständigenverfahren einseitig verlangen können und bei denen auch der Prozess des Verfahrens beschrieben werden, Beispiel hierfür die Musterbedingungen VGB 2022 des GdV (s.u.).

Wesentlicher Text der Vereinbarung: 

  • "Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird" 

Nur angedeutete Sachverständigenverfahren

Beispiel aus den aktuellen Wohngebäudeversicherungsbedingungen Komfort eines großen deutschen Versicherers:

  • "Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird" .

Über das weitere Procedere, Details, wie etwa Sachverständige und Obleute zu benennen sind, dies u.U. mit Hilfe der Amtsgerichte, sind nicht aufgeführt und definiert.


Empfehlung bei Vertragsabschlüssen

Es ist fraglich, wie die Vereinbarungen in den nur angedeuteten Vertragsbedingungen letztendlich juristisch ausgelegt werden, zu einer Vereinbarung gehören immer zwei und ob da im Streitfall, die Verträge z.B. schon gekündigt, interesse an einer Vereinbarung besteht, scheint doch fraglich zu sein.

 

Aus sachverständiger Sicht ist es empfehlenswert, bei neuen Versicherungsverträgen darauf zu achten, dass

  • die Sachverständigenverfahren konkret in den Bedingungen beschrieben sind und dass
  • die Versicherungsnehmer die Durchführung eines solchen Verfahrens auch verlangen können.

Versicherungsnehmer als Verbraucher können die beschriebene Relevanz bei Vertragsabschluss nicht ohne Weiteres übersehen.

Die Thematik gehört aber in die vorgeschriebenen Beratungsgespräche vor Vertragsabschluss, die Versicherer/Versicherungsmakler mit den Versicherungsnehmern führen mit einer angemessenen Beratung und Dokumentation der Gründe, warum der Versicherungsnehmer auf das einseitige Verlangen eines Sachverständigenverfahrens verzichten soll.


Beispiel konservative Regelung der Sachverständigenverfahren

Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) - zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

(VGB 2022 - Wohnflächenmodell) Musterbedingungen des GDV (Stand: November 2023)

 

A 18 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?

A 18.1 Feststellung der Schadenhöhe

Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.


VGB 2022 - Musterbedingungen GDV

A 18 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?


VGB 2022 - Musterbedingungen GDV

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Sachverständigenverfahren beim Berliner SchadenSeminar


Kolumne von Norbert Reimann, Berlin im August 2024


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