Kommentar
Nun soll der Versicherungsschutz auch auf die restlichen Elementarrisiken vervollständigt werden mit der Begründung einer Klimafolgenanpassung.
Elementarrisiken wie z.B. Sturm und Hagel waren schon immer in den Versicherungs-Standardpaketen enthalten.
Die Versicherungswirtschaft hat in der Vergangenheit hauptsächlich auf Freiwilligkeit gesetzt, die Risiken konnten aber von den Verbrauchern nicht eingeschätzt werden. Die Steuerzahler insgesamt müssen aushelfen, da stellt sich bei einigen Versicherten die Frage: warum versichern wir uns, wenn es auch ohne geht?.
Nun hat der GdV ein sehr brauchbares Konzept vorgelegt, wenn es sich umsetzen lässt, sind sicherlich viele Probleme in der Sachversicherung gelöst.
Norbert Reimann
29.10.2021, Pressenotiz GdV
GDV-Vorschlag: Wohngebäudeversicherung künftig nur noch mit Elementarschutz-Baustein
Drei Monate nach der Flutkatastrophe im Ahrtal legen die deutschen Versicherer konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vor. Damit einher geht auch ein neues System für den Elementarversicherungsschutz. Die Absicherung aller privaten Wohngebäude gegen Extremwetterrisiken steht dabei im Mittelpunkt. Bislang sind bundesweit weniger als 50 Prozent aller Gebäude versichert.
Im Kern sieht das Konzept des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, dass es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen geben soll, die auch sogenannte Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen abdecken. Zugleich fordert die Versicherungswirtschaft ein nachhaltiges Umsteuern der öffentlichen Hand, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten.
“Ohne eine konsequente Klimafolgenanpassung wird unsere Gesellschaft gezwungen sein, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterereignisse immer wieder zu durchleben. Das kann nicht unser Ziel sein“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen am Freitag in Berlin.
Neuverträge nur noch mit Elementarschadenschutz
Mit Blick auf den Versicherungsschutz für die rund 17 Millionen privaten Hauseigentümer schlägt das Positionspapier vor, in der privaten Wohngebäudeversicherung alle bestehenden Verträge um den Elementarschutz-Baustein zu ergänzen. Neuverträge werden ebenfalls nur noch mit Elementarschadenschutz angeboten. Für beides wäre eine gesetzliche Regelung notwendig.
„Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt. Daher sieht unser Gesamtkonzept nicht zuletzt die risikogerechte Absicherung aller Neu- und Bestandsbauten in der privaten Wohngebäudeversicherung vor“, so Asmussen.
Die Prämienhöhe – sowohl beim Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz als auch bei der Umstellung bestehender Verträge – soll sich wie bisher nach der konkreten Gefährdung des Gebäudes durch Naturgefahren richten. Für Härtefälle soll es individuelle Lösungen geben, zum Beispiel mit Hilfe höherer Selbstbeteiligungen.
Neubauten in Risikozonen nicht mehr gegen Überschwemmung versicherbar
„Darüber hinaus werden wir mit der neuen Bundesregierung alle Optionen prüfen und Wege diskutieren, wie in anderen Härtefällen sozialverträgliche Konditionen für private Hauseigentümer hergestellt werden können“, sagte Asmussen.
Die Versicherungskunden, so das GDV-Konzept, haben bei Vertragsabschluss bzw. -umstellung auch künftig die Möglichkeit, sich gegen den Elementarschutz zu entscheiden. Sie müssen das aber aktiv tun. Mit dieser “Opt-Out-Regelung" verbinden die Versicherer die Erwartung, dass Eigenheimbesitzer – wenn überhaupt – künftig nur noch in Ausnahmefällen den Elementarschutz abwählen.
Ferner sollen Neubauten in amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten ab einem bestimmten Stichtag künftig keinen Versicherungsschutz für die Risiken Rückstau, Überschwemmung und Starkregen mehr erhalten. “Dies ist auch ein wichtiges Signal in Richtung Politik, keine Neubauten mehr in stark gefährdeten Gebieten zu genehmigen”, erklärte Asmussen.
Klimafolgenanpassung: Mehr Prävention nötig
Weiterer wesentlicher Bestandteil des Positionspapiers sind daher klare Forderungen an Bund, Länder und Kommunen zur Klimafolgenanpassung. „Es ist an der Zeit, das Thema Klimawandel jenseits der Pflichtversicherungsdebatte im Sinne eines wirksamen Gesamtkonzeptes neu zu denken“, sagte Asmussen. Nötig seien gesetzliche Änderungen und mehr Prävention.
So fordern die Versicherer unter anderem ein gesetzliches Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten, die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht und die Einrichtung eines bundesweiten Naturgefahrenportals. „Klimafolgenanpassung ist keine abstrakte Aufgabe internationaler Konferenzen mehr, sie ist ein realistisches Szenario. Deshalb sollte unser Land jetzt neue Wege gehen“, sagte Asmussen.
Kathrin Jarosch
Pressesprecherin
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 2020-5903
E-Mail: k.jarosch@gdv.de
www.gdv.de
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch fast 454 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Billionen Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 487.500 Menschen sind für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.
Kommentar schreiben