Ein altes Problem wird gerade wieder neu diskutiert: wie umgehen mit Brandschutztüren, die im Wasser gestanden haben.
Durch die neuen Hochwasserereignisse kommt das Problem vielfach vor, wir kennen es aber auch nach Brand- und Wasserschäden:
Die Zargen machen äußerlich noch einen guten Eindruck, die Türen muss man ausbauen, da die alle im unteren Teil Öffnungen haben, in die Wasser eingedrungen ist.
Eine Lösung ist ohne Hersteller und Einbaufirmen bzw. Monteuren nicht zu finden.
Der Hersteller
Nur der Hersteller kann sagen, ob es für die verbaute Tür noch eine Zulassung gibt. Bei älteren Türen ist dies eher unwahrscheinlich. Dann kann nur der Hersteller die Türe ohne Zarge liefern. Die Zulassung gilt dann für die alte Zarge und der neuen Türe.
Monteur
Der Monteur, der die neue Türe einbaut, hat nun auch die Verantwortung für das ganze System, also auch für die Zargen. Wie will er die Verantwortung tragen, wenn er die Türen ursprünglich nicht selbst eingebaut hat.
Auch bezüglich seiner eigenen Berufshaftpflicht wird es schwierig, würden doch die bestehenden Zargen zu seiner eigenen Leistung gehören.
In der Praxis werden sich immer wieder Firmen finden, die dieses Risiko übernehmen ohne im Ernstfall dafür gerade stehen zu können.
Auftraggeber
Auftraggeber ist immer auch der Bauherr, der oft durch Außenstehende zu dieser Reparaturmaßnahme geführt wird, hat sie doch auch den Vorteil, dass die Verschmutzung sich in Grenzen hält gegenüber einem Austausch der Zargen.
Letztendlich ist auch der Bauherr in der Pflicht, dass seine Brandschutztüren eine gültige Zulassung haben.
Sachverständige und Regulierer
Sachverständige sind hier ebenfalls in der Verantwortung, dies lässt auch ein OLG-Urteil vermuten, wenn die betreffenden Helfer der Versicherung sind -OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 64/11.
Empfehlung
Nur unter ganz bestimmten Bedingungen ist es machbar, die Zargen von Brandschutztüren nicht mit auszuwechseln nach einem Wasserschaden, dies sollte im Interesse aller Beteiligten gut dokumentiert werden.
Bei Schäden, bei denen dies unterlassen wurde ist eine dringende gutachterliche Überprüfung anzuraten.
Informationen der Hersteller
Herausgeber:
Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.
Neumarktstraße 2 b
D - 58095 Hagen
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Daniel2022 (Mittwoch, 27 April 2022 05:02)
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