Eben erreichte mich ein privater Anruf mit der Frage, ob denn eine Gebäudeversicherung nach einem Leitungswasserschaden kündigen darf? darf sie!
Was war geschehen:
- in einem Mehrfamilienhaus im 1.OG gab es einen Leitungswasserschaden. Der Versicherer schickt Sachverständigen und Sanierer, die sanieren, aber erfolglos
- bei der zweiten Schadenmeldung kommt wieder ein Sachverständiger und Sanierer vom Versicherer, die sanieren wieder, wieder erfolglos
- nach der dritten Schadenmeldung wird die Ursache offensichtlich gefunden.
Die Versicherungsnehmerin bekommt ein Angebot mit einer zukünftigen Selbstbeteiligung von 2.500,00 €, die sie ignoriert und heute dann die Kündigung.
Wo liegt der Fehler?
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