· 

Aller guten Dinge sind drei?

Eben erreichte mich ein privater Anruf mit der Frage, ob denn eine Gebäudeversicherung nach einem Leitungswasserschaden kündigen darf? darf sie!

Was war geschehen:

  • in einem Mehrfamilienhaus im 1.OG gab es einen Leitungswasserschaden. Der Versicherer schickt Sachverständigen und Sanierer, die sanieren, aber erfolglos
  • bei der zweiten Schadenmeldung kommt wieder ein Sachverständiger und Sanierer vom Versicherer, die sanieren wieder, wieder erfolglos
  • nach der dritten Schadenmeldung wird die Ursache offensichtlich gefunden.

Die Versicherungsnehmerin bekommt ein Angebot mit einer zukünftigen Selbstbeteiligung von 2.500,00 €, die sie ignoriert und heute dann die Kündigung.

 

Wo liegt der Fehler?

Kommentare: 0