Diskussion über die Risiken für den Versicherungsnehmer bei falsch ermittelten Versicherungswerten trotz Unterversicherungsverzicht.
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages einer Immobilie wird der Versicherungswert ermittelt, der angepasst als Versicherungssumme in den Versicherungsvertrag einfließt.
Die fachgerechte Ermittlung der Versicherungswerte ist aufwändig, kaum ein Beteiligter will diesen Aufwand fachgerecht entschädigen.
Im Schadensfall sieht es anders aus, da wird von Seiten der Versicherer wie der Versicherungsnehmer bei strittigen Meinungen ein Vielfaches der Summen in Sachverständige investiert.
Hier soll die Frage diskutiert werden, wer für falsche Ermittlungen des Versicherungswertes haftet, wer trägt die Verantwortung; natürlich liegt die Verantwortung beim Versicherungsnehmer, der meist kein Interesse hat, sich ein Gutachten auf seine Kosten erstellen zu lassen. Der Makler erledigt das für ihn, übernimmt dann auch die Verantwortung.
Ein beschwichtigendes Argument der Versicherungswirtschaft ist der „Unterversicherungsverzicht“, der mittlerweile schon bei einfachen Ermittlungsverfahren gegeben wird.
Hier stellt sich aber die Frage, wer haftet für einen falschen Versicherungswert? Bei Teilschäden wird zwar keine Unterversicherung herangezogen, aber nur bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die ja auf einem falsch ermittelten Versicherungswert basiert.
Auf dem Delta der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert bleibt der Versicherungsnehmer sitzen, wenn er keine Regressmöglichkeiten hat, z.B.
· gegen den von ihm selbst beauftragten Sachverständigen oder
· gegen seinen Versicherungsmakler.
Beide haben idealerweise eine Haftpflichtversicherung für diese Risiken abgeschlossen.
Oft werden beim Hauskauf aber auch nur alte, nicht überprüfte Versicherungssummen in die neuen Verträge übernommen oder aber auch über Internetplattformen Wertermittlungen erstellt, wo es unklar ist, wer welche Verantwortung übernimmt bei falschen Ermittlungen.
Kommentar schreiben