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Behördliche Auflagen

Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?

Betreiberverantwortung und Sicherheit bei Altanlagen mit 30 Gerichtsurteilen u. a. zu Baurecht

VDE-Schriftenreihe - Normen verständlich Bd.172 Taschenbuch – 24. April 2019

 

von Thomas Wilrich (Autor)

 

Taschenbuch EUR 34,00

 

 

Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?: Betreiberverantwortung und Sicherheit bei Altanlagen mit 30Gerichtsurteilen u. a. zu Baurecht, ... (VDE-Schriftenreihe - Normen verständlich Bd.172)

  • Praxisgerechte Antworten auf die Frage "Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?"
  • Mit 30 Gerichtsurteilen aus der Rechtssprechungspraxis
  • Unter Berücksichtigung der ArbStättV, BetrSichV und DGUV-Vorschrift 3

Wer Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen

Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht),
Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht),
Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht).

Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen.

In dieser zweiten Auflage widmet sich ein neu hinzugekommenes Kapitel Altmaschinen und deren nachträglicher CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat? Teil 2 des Buchs enthält 30 für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.

Rezension demnächst

Inhalt
Vorwort  5
Teil 1: Bestandsschutz oder Nachrüstungspflicht?
1 Grundkonstellation: Ursprünglich legaler, nicht wesentlich geänderter und heute illegaler Bestand  13
1.1 Grundvoraussetzung 1: Legal errichteter/in Betrieb genommener Bestand  15
1.2 Grundvoraussetzung 2: Ursprünglicher – nicht wesentlich geänderter – Bestand  16
1.3 Grundvoraussetzung 3: Verschärfte Sicherheitsgesetze oder neue Gefahren  18
1.4 Das Entscheidende: Interessenabwägung  18
1.5 Rechtsfolge: Bestandsschutz oder Nachrüstungspflicht  21
1.6 Die Konstellationen, in denen sich die Bestandsschutzfrage stellen kann  22
2 Bestandsschutz gegen öffentlich-rechtliche Nachrüstforderungen der Aufsichtsbehörden bei Genehmigung  23
2.1 Beispiel Bau(ordnungs-)recht  24
2.1.1 Grundlage des Bestandsschutzes: Eigentumsgrundrecht und Genehmigung  24
2.1.1.1 Eigentumsgrundrecht und Baufreiheit (Art. 14 GG)  24
2.1.1.2 Legalisierungswirkung der Baugenehmigung = formeller Bestandsschutz.  25
2.1.2 Grenzen des Bestandsschutzes  27
2.1.2.1 Grenze 1: Instandhaltungspflicht   27
2.1.2.2 Grenze 2: Anordnung zur Abwehr erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit  30
2.1.2.3 Grenze 3: Baubestand entspricht wegen geänderter Verhältnisse nicht mehr der Genehmigung.  31
2.2 Beispiel Immissionsschutzrecht  32
2.2.1 Zwar: Genehmigung mit Feststellungswirkung  32
2.2.2 Aber: kein Bestandsschutz wegen Dynamik durch Betreiberanforderungen  33

2.2.3 Die (nachträglichen) Anordnungsmöglichkeiten  33
2.2.4 Ausnahme: Zeitlicher Bestandsschutz nur bei ausdrücklichen Übergangsregelungen 34
2.2.5 Fazit  34
2.3 Wasserhaushaltsrecht (WHG)/Abwasseranlagen  35
2.4 Kreislaufwirtschaftsrecht (KrWG)/Abfallanlagen und Deponien  35
2.5 Eisenbahninfrastruktur/Eisenbahnfahrzeuge (AEG/EBO)  37
2.6 Beweislast des Anlageninhabers bzw. Betreibers  38
2.7 Rechtsfolge bei Bestandsschutz  38
3 Bestandsschutz gegen öffentlich-rechtliche Nachrüstforderungen der Aufsichtsbehörden bei Genehmigungsfreiheit  39
3.1 Bauliche Anlagen – Landesbauordnungen  40
3.1.1 Ausgangspunkt: Bestandsschutz bei Rechtmäßigkeit im Errichtungszeitpunkt  40
3.1.2 Grenze 1 des Bestandsschutzes: Instandhaltungspflicht  41
3.1.3 Grenze 2 des Bestandsschutzes: erhebliche Gefahren  41
3.2 Arbeitsstätten – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)  41
3.3 Immissionsschutzrechtliche Anlagen (§ 22 BImSchG)  42
3.4 Energieanlagen – Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)  43
3.5 Arbeitsmittel – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)  44
3.5.1 Anforderung 1: Produktsicherheit = vorgelagerter Arbeitsschutz  45
3.5.1.1 Ausgangspunkt: ProdSG gilt auch für gebrauchte Produkte  46
3.5.1.2 Zwar: Bestandsschutz und keine Nachrüstungspflicht gemäß § 5 Abs. 3 BetrSichV  46
3.5.1.3 Aber: Das bedeutet nicht Bestandsschutz auch für die Verwendungssicherheit  47
3.5.1.4 Und: kein Bestandsschutz – für die Beschaffenheit – bei wesentlicher Änderung  48
3.5.2 Anforderung 2: Betriebssicherheit = Verwendungssicherheit  49
3.5.2.1 Ausgangspunkt: Anwendung der BetrSichV auf alle – auch alte – Arbeitsmittel  49
3.5.2.2 Bestandsschutz (nur) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung  50
3.5.2.3 Bestandsschutz nur mit (erforderlichen) Schutzmaßnahmen  50
3.5.2.4 Arbeitgeberseitige Abwägung, behördliches Ermessen und Verhältnismäßigkeit  51
3.6 Altmaschinen und nachträgliche CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat?  52
3.6.1 Überblick zur Rechtslage bei Altmaschinen  53
3.6.2 Strikte Trennung von Herstellerpflichten und Betreiberpflichten  53

3.6.3 Nur der Hersteller ist CE-kennzeichnungspflichtig  54
3.6.4 EG-Maschinenrichtlinie gilt nur für neue Produkte  55
3.6.5 Ausnahmesituationen, in denen der Betreiber Herstellerpflichten hat  56
3.6.5.1 Import aus einem Drittland  57
3.6.5.2 Herstellung für den Eigengebrauch  58
3.6.5.3 Wesentliche Veränderung  58
3.6.6 Betreiberpflichten beziehen sich nicht auf formelle Hersteller- und Kennzeichnungspflichten  59
3.6.6.1 § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Deutschland  60
3.6.6.1.1 Auslegung nach dem Gesetzestext (Wortlaut)  60
3.6.6.1.2 Auslegung nach Gesetzeszusammenhang und Gesetzeszweck  61
3.6.6.1.3 Bestätigungen, dass es der BetrSichV um materielle Sicherheit geht  61
3.6.6.2 § 3 Abs. 1 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) in Österreich  63
3.6.7 Der Betreiber ist nicht gezwungen, sich zum Hersteller zu machen  63
3.6.7.1 Möglichkeit der Arbeit mit der EG-Maschinenrichtlinie  63
3.6.7.2 Aber keine Pflicht zur – nachträglichen – Umsetzung der Maschinenrichtlinie  64
3.6.8 Gesamtfazit zur nachträglichen CE-Kennzeichnung durch Betreiber  65
3.6.9 Bei fehlender CE-Kennzeichnung Marktüberwachungsmaßnahmen nur gegenüber dem Hersteller  66
3.6.9.1 Arbeitsschutzüberwachung der Arbeitgeber  66
3.6.9.2 Marktüberwachung der Produkthersteller  66
3.6.9.2.1 § 27 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)  67
3.6.9.2.2 EG-Akkreditierungs- und Marktüberwachungsverordnung  67
3.6.9.2.3 Artikel 17 EG-Maschinenrichtlinie  67
3.6.10 Keine Stilllegung einer Maschine durch Aufsichtsbehörden allein wegen fehlender CE-Kennzeichnung  69
3.6.10.1 Anordnungen nach Arbeitsschutzrecht  70
3.6.10.2 Vermutungswirkung bei CE-Kennzeichnung  70
3.6.10.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip/Übermaßverbot  70
3.6.10.3.1 Verfassungsrang des Rechtsgrundsatzes  71
3.6.10.3.2 Inhalt des Rechtsgrundsatzes  71
3.6.10.3.3 Aussagen der EG-Maschinenrichtlinie  72
3.6.10.3.4 Wirtschaftlichkeit  73
3.6.10.4 Ermessen, Sachverhaltserforschung und – verantwortungsvolle – Wertung  73
3.6.10.5 Schadensersatz  75

4 Bestandsschutz im zivilrechtlichen Haftungsrecht gegen Schadensersatzforderungen  76
4.1 Grundvoraussetzung: legale Inbetriebnahme  77
4.2 Grundregel für die Prüfung: Verkehrssicherungspflichten  78
4.3 Der Sicherheitsmaßstab bei den Verkehrssicherungspflichten  80
4.3.1 Konkretisierung durch Gesetze  80
4.3.1.1 Beispiel StVO  81
4.3.1.2 Beispiel Baurecht  81
4.3.1.3 Beispiel BetrSichV  82
4.3.1.4 Spezialgesetze sind nicht abschließend: Geboten ist nicht nur das Vorschriftsmäßige, sondern das Zumutbare  82
4.3.2 Ansonsten: Einzelfallurteil nach vernünftigen Sicherheitserwartungen und Abwägung  83
4.3.3 Entscheidend: Sicherheitserwartungen  84
4.4 Sicherheit bei altem Bestand  85
4.5 Sicherheit (Leben und Gesundheit) vs. Wirtschaftlichkeit (Geld)  90
5 Bestandsschutz bei strafrechtlichen Sanktionen  92
5.1 Umweltstrafrecht: Legalisierungswirkung von Genehmigungen  92
5.2 Allgemeines Strafrecht: Interessenabwägungen  93
5.3 Gerichtsentscheidungen  94
5.3.1 Brunnen Kump in Steinheim  94
5.3.2 Baggerunfall am Bahnhof Kochel  95
5.3.3 Der Unfall an der Drehmaschine  95
5.3.4 Glyzerinwasser im Rhein  95
6 Zusammenfassung  96
7 Schlusswort: Warum es worauf bei juristischen Entscheidungen ankommt  97
Teil 2: Rechtsprechungspraxis
8 Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis  103
8.1 Fall 1: Abwasseranlage  106
8.2 Fall 2: Abzieh-Teilmaschine  111
8.3 Fall 3: Arbeitsgerüst  115
8.4 Fall 4: Aufzug im Kurheim  121
8.5 Fall 5: Aufzug im Parkhaus  126

8.6 Fall 6: Aufzug im Pflegeheim  131
8.7 Fall 7: Bäckerei  140
8.8 Fall 8: Baggerunfall  143
8.9 Fall 9: Bodenfliesen im Hallenbad  149
8.10 Fall 10: Brunnen Kump in Steinheim  154
8.11 Fall 11: Drehmaschine  164
8.12 Fall 12: Eishockey-Puck  170
8.13 Fall 13: Fluchttür  175
8.14 Fall 14: Flüssiggasanlage  182
8.15 Fall 15: Geländer in der Schule  197
8.16 Fall 16: Glastür Supermarkt Bad Kissingen – Sturz August 2006  203
8.17 Fall 17: Glastür Bank Traunstein – Sturz Oktober 2006  206
8.18 Fall 18: Glyzerinwasser im Rhein  210
8.19 Fall 19: Kopfsteinpflaster  214
8.20 Fall 20: Parkhauseinfahrt  217
8.21 Fall 21: Parkhaustor  221
8.22 Fall 22: Rollenschneidemaschine  225
8.23 Fall 23: Schaufensterbruch  237
8.24 Fall 24: Spielplatzrutsche 1985 Mönchengladbach  244
8.25 Fall 25: Spielplatzrutsche 1997 Aachen  246
8.26 Fall 26: Sprungturm im Freibad Chemnitz  249
8.27 Fall 27: Tiefgaragentor  252
8.28 Fall 28: Treppensturz 1995 Bielefeld  257
8.29 Fall 29: Treppensturz 1996 Hagen  261
8.30 Fall 30: Treppensturz 2001 Dessau  265
Teil 3: Rechtsvorschriften
9 Rechtsvorschriften  271
9.1 AEG: Allgemeines Eisenbahngesetz  272
9.2 ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz  273
9.3 ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung  275
9.4 BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung  277
9.5 BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz  278
9.6 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch  283
9.7 EBO: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung  286
9.8 EG-Akkreditierungs- und Marktüberwachungsverordnung  287
9.9 EG-Maschinenrichtlinie  289
9.10 DGUV-Vorschrift 38: Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten  290

9.11 EnWG: Energiewirtschaftsgesetz  291
9.12 GasHDrLtgV: Gashochdruckleitungsverordnung  292
9.13 GastG: Gaststättengesetz  293
9.14 GG: Grundgesetz  294
9.15 HeimMindBauV: Heimmindestbauverordnung  295
9.16 KrWG: Kreislaufwirtschaftsgesetz  296
9.17 ProdSG: Produktsicherheitsgesetz  298
9.18 SGB VII: Siebtes Sozialgesetzbuch  299
9.19 SGB X: Zehntes Sozialgesetzbuch  300
9.20 SGG: Sozialgerichtsgesetz  301
9.21 StGB: Strafgesetzbuch  302
9.22 StVO: Straßenverkehrsordnung  304
9.23 VwGO: Verwaltungsgerichtsordnung  305
9.24 VwVfG: Verwaltungsverfahrensgesetz  306
9.25 WEG: Wohnungseigentumsgesetz  307
9.26 WHG: Wasserhaushaltsgesetz  308
9.27 ZPO: Zivilprozessordnung  311

 

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