Nach derzeitigem Kenntnisstand der Urteile wäre es falsch, Rechnungen als Gutachter in der Schadenabwicklung mit "fachlich" zu unterschreiben, wenn keine Bauleitung erbracht wird, da eventuell ein Haftungsrisiko droht.
Neben der fiktiven Gutachten werden häufiger Rechnungsprüfungen bzw. vorher Angebotsprüfungen beauftragt.
Meist liegen die Rechnungen und Angebote als PDF vor; die professionellen PDF-Programme lassen Stempel zu, es bietet sich also an, in der PDF zu arbeiten.
So können Prüfvermerke in das Dokument gestempelt werden.
Beim vorliegenden Entwurf müssen noch die geprüften Summen und das Datum eingetragen werden.
Die Frage ist, was kann man besser machen, was ist evtl. nicht ganz richtig.
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Urteile wäre es falsch, die Rechnungen mit "fachlich" zu unterschreiben, wenn keine Bauleitung erbracht wird, da eventuell ein Haftungsrisiko droht.
Eine "fachtechnische Prüfung" sollte man als Sachverständiger nicht bescheinigen:
- http://www.schlueter-ass.de/pdf/InfoLetter01-04A.pdf
- http://www.bauingenieur24.de/fachbeitraege/baurecht/das-neue-werkvertragsrecht-teil-ii/783.htm
- http://www.iww.de/pbp/archiv/teilbeauftragung-der-bauueberwachung-vorsicht-mit-dem-stempel-fachtechnisch-und-rechnerisch-geprueft-f36757
- http://www.rift-online.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/ri/RifT_Bund_2010_09_Merkblatt%20Feststellungsbescheinigungen%20Sachlich%20Richtig.pdf
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