In Anlehnung an VdS 2217
Informationsblatt an brandgeschädigte Haushalte
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel
und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die
Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden.
Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Gefährdungseinschätzung
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.
Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.
Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten
Erstmaßnahmen
Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten aus.Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.
Reinigung und Sanierung
Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.Darüberhinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden:
- Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
- für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
- Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
- Gummihandschuhe für Nassarbeiten
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Entsorgung
Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (s. Anschriften) leichter verwertet
beziehungsweise entsorgt werden können.
Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:
- verwertbare Bestandteile
- nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)
Verwertbare Bestandteile sind z.B.:
- Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
- nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)
Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:
- Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
- Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
- Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.
Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge
haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt
sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.
Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis
Brandschadenbeseitigung
Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Feuerwehr zur Verfügung.
Schutzausrüstung
Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen.
Hinweise können Sie in den „gelben Seiten“ unter den Stichworten Arbeitsschutzausrüstung oder Berufsbekleidung finden.
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Entsorgung
Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände richten Sie bitte an die untere Abfallbehörde bzw. den Abfallwirtschaftsbetrieb bei Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung.
Schadenregulierung
Für die spätere Schadenregulierung mit der Sachversicherung Ihrer Immobilie bzw. Ihres Hausrates sammeln Sie alle Ausgabenbelege und dokumentieren Sie Ihre Arbeitsleistung und die Ihrer
Helfer.
Für die von den Versicherungsnehmern selbst erbrachten Leistungen zahlen die Versicherer in Deutschland ca. 8,00 bis 15,00 € für die Arbeitsstunde. Dies entspricht nicht den
Versicherungsbedingungen, ist aber Regulierungspraxis.
Sollte dies nicht in Ihrem Sinne sein, erbringen Sie die Leistungen der Schadenminderung als Sofortmaßnahmen (dazu ist man verpflichtet, kann dies aber schon von Firmen erledigen lassen) und
beauftragen für die restlichen Arbeiten eine geeignete Firma, wobei die Firmen Angebote erstellen sollten, die Sie sich von der Versicherung bestätigen lassen sollten.
Sollte Ihr Brandschaden größer und kompliziert sein, empfiehlt sich als Unterstützung die Beauftragung eines/einer Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Links zu geeigneten Sanierungsfirmen: BBW, FSU, VmBW
Links zu geeigneten Sachverständigen: AGVGA
Anhang
Hinweise für die Anwendung des lnformationsblattes
Das gestiegene Umweltbewusstsein in der Öffentlichkeit hat ebenso wie verschärfte gesetzliche Forderungen dazu geführt, dass zunehmend selbst kleinere Wohnungsbrände
als Umweltschäden angesehen und dementsprechend aufwendige Sanierungen gefordert werden. Hier sind sachliche Aufklärung über die tatsächlich vorliegende Gefährdung sowie abgestimmte Konzepte zum
Umgang mit kalten Brandstellen dringend erforderlich.
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und mit Abkühlung der Brandstelle werden die im Rauchgas vorhandenen organischen Schadstoffe zunehmend an Ruß gebunden. Gerade diese
stabile Bindung an Ruß verhindert, dass die beim Brand gebildeten organischen Schadstoffe für den menschlichen Organismus z.B. über die Haut oder Atemwege verfügbar sind und ihn schädigen können.
Trotz der Anwesenheit von giftigen Stoffen besteht also an erkalteten Brandstellen kein erhöhtes Gefahrenpotential. Diese Brandschadenerfahrung der vergangenen Jahre wurde durch die Ausführungen
des Bundesgesundheitsamtes bestätigt, nachdem die Bioverfügbarkeit rußadsorbierter Schadstoffe gering ist.
Bei Bränden im Haus- und Wohnbereich ist in der Regel nicht damit zu rechnen, dass erhöhte Schadstoffbelastungen vorliegen, sofern keine größeren Mengen von PVC
verbrannt bzw. verschwelt sind. Die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können deshalb auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Dabei empfiehlt sich jedoch die Einhaltung von
Schutzmaßnahmen, um zu verhindern, dass z.B. aufgewirbelte Stäube eingeatmet oder die Hautoberfläche großflächig beschmutzt wird.
Empfehlungen zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden, Bundesgesundheitsamt 1990
Eine entsprechende Orientierungshilfe für brandgeschädigte Hausbewohner sollte als Informationsblatt von den Feuerwehren bereitgehalten und bei Bedarf an den
betroffenen Bürger ausgehändigt werden. Das vorliegende Muster für ein solch einheitliches Informationsblatt der Feuerwehren wurde vom Büro Schadenverhütung, Köln, im Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) in Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) unter Berücksichtigung der vfdb-Richtlinie 10/03 „Schadstoffe bei
Bränden“ (vfdb-Zeitschrift 3/97, S. 102 ff.) sowie der „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ (VdS 2357) erstellt und gemeinsam zur Anwendung empfohlen.
Das Informationsblatt kann individuell gestaltet werden, indem kommunale Ansprechpartner und wichtige regionale Bezugsadressen genannt werden. Dagegen sollte der
zugrundeliegende Text inhaltlich nicht verändert werden.
VdS-Richtlinien für Umweltschutz, VdS 2217, Umgang mit kalten Brandstellen, Muster für ein Informationsblatt der Feuerwehren an brandgeschädigte Haushalte, aufgestellt
in Zusammenarbeit mit der
vfdb Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
Diese Richtlinie wurde in Zusammenarbeit mit dem Referat 10 - Umweltschutz - des Technisch Wissenschaftlichen Beirates der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes e.V. vfdb erarbeitet.
Der Verwender der Richtlinie muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der
vfdb und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.
vfdb-interne Bezeichnung: Richtlinie 10/06, Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 172-174, D-50735 Köln, Tel.: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341
Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
VdS 2217 : 1998-12 (01), Umgang mit kalten Brandstellen
Die SchadenFibel ist eine kleine e-Broschüre mit nützlichen Inhalten für den Schadensfall an und um die Immobilie.
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